1.13  Meldung von Störfällen und Unfällen

Accident reporting (ICAO Annex 13)
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Die ICAO schreibt, dass das Ziel der Untersuchung von Ereignissen darin besteht, Unfälle zu verhindern und nicht, Schuld oder Haftung zuzuweisen.

Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:

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1.13.1  Melden, Untersuchen und Nachverfolgen von Vorkommnissen

Unterscheidung von Ereignismeldungen, Regeln zur Meldepflicht

Die obligatorische und nicht obligatorische Meldung, Untersuchung und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt ist in der VERORDNUNG (EU) Nr. 376/2014 festgelegt.

Im Folgenden sind einige Punkte aus dieser Verordnung aufgeführt.

Zur Verbesserung der Flugsicherheit sollten relevante Informationen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt gemeldet, gesammelt, gespeichert, geschützt, ausgetauscht, verbreitet und analysiert werden, und auf der Grundlage der gesammelten Informationen sollten geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Informationen über Vorkommnisse sollten innerhalb der Union ausgetauscht werden, um die Erkennung tatsächlicher oder potenzieller Gefahren zu verbessern.

Das Ziel des Informationsaustauschs über Ereignisse sollte die Verhütung von Unfällen und Störungen in der Luftfahrt sein. Der Informationsaustausch sollte nicht dazu verwendet werden, Schuld und Haftung zuzuweisen oder Kriterien für die Sicherheitsleistung festzulegen.

Die in den Ereignismeldungen enthaltenen Informationen sollten analysiert und Sicherheitsgefahren identifiziert werden. Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, die sich aus einer solchen Analyse ergeben, sollten zeitnah ermittelt und umgesetzt werden.

Einem Berichterstatter oder einer in Ereignismeldungen identifizierten Person sollte ein angemessener Schutz gewährt werden. Daher sollten die Ereignismeldungen anonymisiert werden.

Artikel 4 regelt die Meldepflicht. Allgemein sollen nicht nur Unfälle gemeldet werden, sondern auch alle Vorkommnisse, die eine Gefahr hätten darstellen können. Dies kann in Zusammenhang mit folgenden Aspekten sein:

  • gefährlichen Annäherungen
  • Wetter
  • technische Probleme
  • Kommunikation
  • Flugsicherung
  • Flugplatz und Bodenpersonal
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1.13.2  Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)

Aufgaben und Veröffentlichungen

 LR Bild 1.1 8 web1100 Die deutsche BFU hat die Aufgabe, Zwischenfälle und Vorkommnisse in Deutschland zu untersuchen und die Ursachen zu ermitteln. Ziel ist es, zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Die BFU entscheidet selbst, welche Vorfälle untersucht werden. Kriterien sind:

  • Wie schwer der Unfall ist
  • Ob die Ursache bisher unbekannt war
  • Wie schwer die Folgen eines ähnlichen Unfalls sein können

Die Untersuchungsberichte sind online kostenlos zugänglich. Es handelt sich um etwa 2 bis 20 Seiten pro Bericht. Im Segelflug werden jährlich etwa 10 Untersuchungsberichte veröffentlich. In besonderen Fällen werden zusätzliche Sicherheitsempfehlungen herausgegeben.

Unfall BulletinAbb. 1.13.2  Bulletin Unfälle und Störungen (mit freundlicher Genehmigung der DFS)

Im Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz und in der EU VO 996/2020 wird definiert:

  • Unfall: Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs mit tödlicher oder schwerer Verletzung, sowie mit erheblichem Schaden des Luftfahrzeugs
  • Schwere Störung: Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte (Bsp: Gefährliche Annäherung)
  • Störung: Ein anderes Ereignis als ein Unfall, das mit dem Betrieb eines Luftfahrzeugs zusammenhängt und den sicheren Betrieb beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte.
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1.13.3  Meldepflicht

Welche Ereignisse müssen wem gemeldet werden?

Nach §7 der LuftVO muss eine schwere Störung oder ein Unfall unverzüglich (spätestens nach 72h) an die BFU gemeldet werden, und zwar vom verantwortlichen Luftfahrzeugführer oder vom Halter. Dies kann im Online-Formular auf der Website der BFU oder telefonisch erfolgen. Das Formular ist ebenfalls unter Unterrichtsmaterial "Luftrecht" hinterlegt.

Bei Vorfällen in der Ausbildung muss in der Regel auch die zuständige Landesbehörde und die Ausbildungsorganisation (ATO oder DTO) informiert werden.
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Zusammenfassung

Alle Unfälle und schwere Störungen, d.h. Vorkommnisse, die zu einem Unfall führen könnten, müssen unverzüglich der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemeldet werden. Dies kann online erfolgen.

Die BFU untersucht einige Unfälle und erstellt dazu Berichte und Empfehlungen, die kostenlos online zugänglich sind.

Das Ziel der Untersuchung besteht darin, Unfälle in der Zukunft zu verhindern und nicht, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären.

Anker:  BFU = Melde1; Meldepflicht = Melde2; Zusammenfassung = Melde-Zus 

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