1.12 Luftsicherheit und Gefahrenabwehr
ICAO Annex 17 enthält die Anforderungen an die Sicherheit der zivilen Luftfahrt. Der Hauptzweck von Anhang 17 besteht darin, Passagiere, Besatzung, Bodenpersonal und die Öffentlichkeit so weit wie möglich vor möglichen rechtswidrigen Handlungen zu schützen.
Abb. 1.12 Sicherheitscheck Flugpassagiere
Zu diesen Anforderungen gehört die Verpflichtung, Passagiere und ihr Gepäck auf Waffen und Sprengstoff zu überprüfen. Darüber hinaus werden Richtlinien vorgegeben, z. B., dass die Cockpittür verschlossen sein muss und nur von innen durch die Cockpit-Besatzung geöffnet werden kann.
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