4.2.1.  Sprechfunk bei VFR-Flügen an unkontrollierten Flugplätzen

VFR Communication at uncontrolled Airfields
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Unkontrollierter Verkehr

In der Luftfahrt wird zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Verkehr unterschieden. Segelflieger und Motorseglerpiloten fallen in der Regel unter den unkontrollierten Verkehr. Die meisten kleinen Flugplätze in Deutschland sind ebenfalls unkontrolliert. 

Kontrollierter Verkehr bedeutet, dass du deinen Flug gemäß den Freigaben eines Fluglotsen durchführst.

Unkontrolliert heißt, dass du ohne Freigabe fliegst, und dir der Flugleiter lediglich Informationen und Empfehlungen geben.

Der genaue Unterschied zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Verkehr wird in der AIP (Aeronautical Information Publication) erklärt. 

Flugverkehrskontrollstellen sind an ihrem Namen zu erkennen. Rufzeichen wie Radar, Turm, Approach(Anflug) und Rollkontrolle weisen darauf hin. (z.B.  "Leipzig Turm") Bodenfunkstellen unkontrollierter Flugplätze werden üblicherweise als „Radio“ bezeichnet. Zum Beispiel: "Oschatz Radio". Während der Öffnungszeiten sitzt dort jemand hinter dem Funkgerät, der zwar Informationen über anderen Verkehr, die Landerichtung, örtliche Verfahren und das Wetter geben kann, aber keine Start- oder Landefreigabe erteilen darf. Diese Entscheidungen musst du selbst treffen.

Wenn du einen unbekannten Flugplatz anfliegst, informierst du dich vorher in der AIP im Teil 3 „AERODROMES“. Dort findest du alle kontrollierten und unkontrollierten Flughäfen und Flugplätze Deutschlands.  Unter anderem findest du dort Karten mit den notwendigen Informationen über die Anflugverfahren, die Platzrunde und die Funkfrequenzen, sowie Informationen zu Betriebszeiten, verfügbaren Treibstoffen und örtlichen Lärmschutzbestimmungen.

Segelfluggelände sind dort leider nicht enthalten. Hier musst du dich individuell an den Betreiber/Flugsportverein wenden um diese Informationen zu bekommen.

Für den Flugplatz Straubing findest zu z.B.:

DIE VFR-FLUGVERFAHREN UND -VORSCHRIFTEN

und u.a. die folgende Karte:

Abb. 4.2.1.1 a

Abb. 4.2.1.1  Anflugkarte Straubing

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Sobald du das Funkgerät am Boden oder im Flugzeug benutzt, bist du eine sogenannte "Luftfunkstelle". Der Name deiner Station ist das Kennzeichen deines Flugzeugs, nicht deine Wettbewerbsregistrierung! In Deutschland registrierte Flugzeuge habe ein Kennzeichen das mit D ("Delta") beginnt. Bei Segelflugzeugen folgt eine Kombination aus vier Zahlen, bei Motorseglern ein „K“ („Kilo“) und drei weitere Buchstaben.

Auf den Frequenzen deutscher Flugplätze und Flughäfen kann deutsch gesprochen werden, die Sprache des internationalen Sprechfunks ist jedoch Englisch. 

Wenn du in Straubing landen willst, rufst du Straubing Info auf 127.155.  Du solltest die folgende Grundreihenfolge einer Meldung einhalten:
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Einleitungsanruf:
  • Rufzeichen der gerufenen Station, z.B. „Straubing Radio“
  • Rufzeichen der eigenen Station, z.B. „D-9065“
Antwort: „D-9065, Straubing Radio“
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Du antwortest in folgender festgelegter Reihenfolge:
  • Eigenes Rufzeichen, „D-9065“
  • Luftfahrzeugtyp „ASK 21“
  • Position an der du dich befindest „3 Meilen westlich von …“
  • deine Flughöhe „in 2.500 ft“
  • zur Landung

Nachdem du deine Nachricht gesendet hast, erhältst du eine Antwort von dieser Station und musst diese Antwort zurücklesen. Damit bestätigst du, was der Sender dir gesagt hat und dass du die Meldung verstanden oder nicht verstanden hast.  

Es ist sehr wichtig, dass du es mitteilst, wenn du eine Nachricht nicht verstanden hast. In diesem Fall sagst du „BITTE WIEDERHOLEN oder "SAY AGAIN"  
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Der Sprechfunkverkehr kann wie folgt aussehen:


Abb. 4.2.1.2 

Abb. 4.2.1.2  Einleitungsanruf
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Unmittelbar danach teilst du deinen Flugzeugtyp, deine Position, deine Höhe und den Grund deiner Meldung mit.

Segelflugzeug, VFR, 2 Meilen westlich von Straubing, auf 2500 (zwotausendfünfhundert) Fuß, erbitte Landeinformation
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Deine Meldung wird sich so anhören:

 Abb. 4.2.1.3

Abb. 4.2.1.3  Meldung

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Im Fall unseres Beispiels wird Straubing Radio wie folgt antworten:

 Abb. 4.2.1.4

Abb. 4.2.1.4  Antwort
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Du liest die Meldung wie folgt zurück:

 Abb. 4.2.1.5

Abb. 4.2.1.5  Bestätigung