8.8 Handbücher und Dokumente
Manuals and documents
Dieses Kapitel befasst sich mit den "Papieren", die an Bord des Segelflugzeugs mitzuführen sind. Dies sind:
- Pilotenlizenz
- Medical
- Flugbuch
- Sprechfunkzeugnis
- Flughandbuch
- Bordbuch
- Nachprüfschein (aktuell)
- Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
- Eintragungsschein
- Zulassung für den Flugfunk (Urkunde über die Zuteilung einer Luftfunkstelle)
- Lärmzeugnis (bei einem eigenstartfähigen Segelflugzeug)
In Kapitel 8.8 wird ausführlicher auf wartungsbezogene Dokumente eingegangen. Im Folgenden gehen wir aus die zum Segelflugzeug gehörenden Dokumente ein.
8.8.1 Flughandbuch
Jedes Segelflugzeug hat ein zugelassenes Flughandbuch, das an Bord mitgeführt werden kann. Das Flughandbuch erklärt den sicheren Betrieb des Segelflugzeugs. Die folgende Tabelle zeigt ein Beispiel für den Aufbau eines Flughandbuchs.
8.8.1.1 Flughandbuch Beispiel
Allgemeines
Da Seiten im Flughandbuch geändert werden können, beginnt das Buch immer mit einer Liste der aktuell gültigen Seiten und der zurückliegenden Änderungen bzw. Anpassungen.
Das Flughandbuch wurde erstellt, um Piloten und Ausbildern alle notwendigen Informationen für einen sicheren, zweckmäßigen und leistungsoptimierten Betrieb des Segelflugzeuges zu geben.
Das Handbuch enthält zunächst alle Daten, die dem Piloten auf Grund der Bauvorschrift CS-22 zur Verfügung stehen müssen. Es enthält darüber hinaus jedoch eine Reihe weiterer Daten und Betriebshinweise, die aus Herstellersicht für den Piloten von Nutzen sein können.
- Zulassungsbasis
- Hinweisstellen
- Beschreibung und technische Daten
- Dreiseitenansicht
Betriebsgrenzen
Dabei handelt es sich um einzuhaltende Betriebsgrenzen bezüglich
- zulässige Geschwindigkeiten
- Gewichte
- Schwerpunktlage
- erlaubte Flugmanöver
- Beladeplan
- Art der Flüge (VFR, Wolkenflug inkl. notwendiger Ausrüstung)
- Startmethoden (Seillänge, Sollbruchstelle)
- Motor (sofern zutreffend)
- Warnhinweis
- Verwendung von Wasserballast (sofern zutreffend)
Notverfahren
Dieser Abschnitt beinhaltet Checklisten, die stichpunktartig die empfohlenen Verfahren bei eventuell eintretenden Notfällen beschreiben. Anschließend folgt eine ausführlichere Beschreibung.
- Abwerfen der Kabinenhaube
- Notausstieg
- Beenden des überzogenen Flugzustandes
- Beenden des Trudelns
- Beenden des Spiralsturzes
- Triebwerksausfall ( sofern zutreffend )
- Brand ( sofern zutreffend )
- Sonstige Notfälle
- Sonstige Notfälle im Motorflug ( sofern zutreffend )
Normalbetrieb und Notfallverfahren
Betriebsdaten und Verfahren (im Normalflug und in Notfällen) in Bezug auf:
- Überziehgeschwindigkeit
- extremer Höhenverlust beim Ausleiten von Manövern
- Langsamflugeigenschaften, (Anfangs-) Geschwindigkeiten für zugelassene Manöver
- Eigenschaften im Seitengleitflug (Slip) bei der Landung
- Anlassen des Motors und Verwendung im Flug (sofern zutreffend)
- Gesamtkraftstoffmenge (sofern zutreffend)
- Verwendung von Sitzverstellung, Pedalverstellung, Kopfstütze, etc.
- Verwendung von Wasserballast, (sofern zutreffend)
Erwartungsgemäßes Verhalten (Performance)
Der Abschnitt enthält EASA-anerkannte Daten für die Berichtigung der Fahrtmesseranzeige, Überziehgeschwindigkeiten und Startstrecken ( sofern zutreffend )sowie weitere, nicht anerkannte Angaben.
Die Daten in den Tabellen wurden durch Erprobungsflüge mit einem Segelflugzeug unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Pilotenkönnens ermittelt.
- Anzeigefehler in der Fahrtmesseranlage
- Überziehgeschwindigkeiten
- Nachgewiesene Seitenwindkomponente
- Geschwindigkeitspolaren und Kreisflugpolaren
- Fahrtbereiche der Wölbklappenstellungen (sofern zutreffend)
- Einfluss des Flugmassenschwerpunktes
- Diagramm zulässiger Flugmassen-Schwerpunktlagen
- Flugleistung bei laufendem Triebwerk und Lärmwerte (sofern zutreffend)
Beladung und Ausrüstungsliste („Weight & Balance“)
In diesem Abschnitt wird der Bereich der Zuladung angegeben, in welchem ein Segelflugzeug sicher betrieben werden kann.
Nach Reparaturen, Neulackierung und Montage zusätzlicher Ausrüstung ist der Beladeplan entweder durch Berechnung oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Wiegen zu aktualisieren.
- Beladeplan
- Zulässige Wasserballast Zuladung ( sofern zutreffend )
Hinweis: Eine aktuelle Übersicht über Gewicht und Schwerpunktlage findet sich im Wägeprotokoll!
Beschreibung des Segelflugzeugs und seiner Systeme
Der Abschnitt enthält eine Beschreibung des Segelflugzeuges sowie seiner Systeme und Anlagen mit Benutzungshinweisen
- Steuerungen und Bedienelemente im Führerraum
- Instrumentenbrett
- Fahrwerk
- Sitze und Sicherheitsgurte
- Anlagen für den statischen und Gesamtdruck
- Bremsklappen
- Gepäckraum und Wasserballastanlage
- Elektrische Anlage des Segelflug Bordsystems
- Verschiedene Ausrüstungen
- Antriebssystem und Energiespeichereinheit
- Elektrischen Anlage des Antriebssystems
Handhabung, Pflege und Wartung
In diesem Abschnitt werden empfohlene Verfahren zur korrekten Handhabung des Segelflugzeugs am Boden sowie zur Instandhaltung beschrieben.
- Prüfintervalle des Segelflugzeugs
- Änderungen oder Reparaturen am Segelflugzeug
- Handhabung am Boden / Straßentransport
- Reinigung und Pflege
Ergänzungen (Supplements)
Am Ende des Handbuchs gibt es die Möglichkeit, einen oder mehrere Nachträge mit zusätzlichen Informationen hinzuzufügen.
Hinweis: Das Flughandbuch verwendet Standardausdrücke, um auf eine bestimmte Situation aufmerksam zu machen.
Im Falle einer "Warnung" führt das Nichtbefolgen des entsprechenden Verfahrens zu einer sofortigen oder erheblichen Reduzierung der Flugsicherheit.
Im Falle eines „Achtungshinweises“ führt das Nichtbefolgen des Verfahrens zu einer (langfristigen) Verringerung der Flugsicherheit.
Ein "Hinweis" macht auf etwas Wichtiges oder Ungewöhnliches aufmerksam, das nicht direkt mit der Flugsicherheit zusammenhängt.
8.8.2 Weitere Dokumente
Luftfahrzeug-Bordbuch (Bordbuch)
Im Bordbuch wird die Anzahl der Starts und Flugstunden dokumentiert. Durch das konsequente Führen des Bordbuchs ergibt sich ein guter Überblick über die Anzahl der Stunden bis zur nächsten Inspektion. Auch Beanstandungen und Schäden werden im Bordbuch vermerkt.
Hinweis: Bei einer Beanstandung kann geflogen werden, bei einem Schaden nicht. Wenn ein Schaden nicht sofort behoben werden kann, kann er von einem autorisierten Techniker in die Liste der zurückgestellten Schäden aufgenommen werden. Für weitere Informationen siehe Kapitel 8.8.
Abb. 8.8.2.1 Bordbuch Beispiel
Eintragungsschein
Der Eintragungsschein bescheinigt, dass das Segelflugzeug im deutschen Luftfahrtregister (Luftfahrzeugrolle) eingetragen ist (Typ, Kennzeichen und Eigentümer). Das Kennzeichen gibt es nur einmal und wird nur dann entfernt, wenn das Segelflugzeug abgemeldet wird. Dies geschieht zum Beispiel, wenn das Segelflugzeug ins Ausland verkauft wird oder wenn es nicht mehr lufttüchtig ist.
Abb. 8.8.2.2 Eintragungsschein Beispiel
Lufttüchtigkeitszeugnis
Dieses „Zertifikat“ wird nach einer ersten Lufttüchtigkeitsprüfung ausgestellt. Anschließend muss alle 12 Monate eine Wiederholungsprüfung (Jahresnachprüfung) stattfinden, die ebenfalls durch ein Prüfdokument nachgewiesen werden muss. Mehr dazu in Kapitel 8.8 Lufttüchtigkeit und Wartung.
Abb. 8.8.2.3 Lufttüchtigkeitszeugnis Beispiel
Wartungshandbuch
Das Wartungshandbuch ist ein Dokument, in dem angegeben ist, wann und wie die nächste planmäßige Wartung durchzuführen ist. Dies kann nach Datum oder nach Flugstunden erfolgen. Inhalte sind:
- Bestimmung der Schwerpunktlage
- Abschmierplan und Kontrollen
- Ein- und Ausbau von Rudern und Sitzschalen
- Bauteile mit Lebensdauer oder Laufzeitbefristungen
- Einstelldaten (Ruderausschläge)
- Prüfberichte
Siehe auch Abschnitt 8.8, Lufttüchtigkeit und Wartung.
Wägebericht
Der Wägebericht liefert aktuelle Informationen über das Gewicht und die Schwerpunktlage. Dieses Wiegeprotokoll wird, im Gegensatz zum "Weight & Balance“ - Kapitel im Flughandbuch, auf dem neuesten Stand gehalten. Nach einer großen Reparatur oder Änderung am Flugzeug muss neu gewogen und der Bericht erneut erstellt werden. Je nach Vorgabe des Herstellers ist das Protokoll maximal 4 bis 5 Jahre gültig. Weitere Informationen über den Einfluss der Gewichtsverteilung auf den Schwerpunkt finden sich in Abschnitt 8.4 Gewicht und Balance.
Abb. 8.8.2.4 Wägebericht Beispiel
Lärmzeugnis
Segelflugzeuge mit einem Hilfsmotor als "Selbststarter" müssen ein Lärmzeugnis haben. Aus diesem geht hervor, in welche Lärmklasse sie fallen. Segelflugzeuge mit einem Hilfsmotor als so genannte "Heimkehrhilfe" ( „Turbo“ ) sind davon ausgenommen. Da sie vom Boden aus gemessen, wenig oder keinen Lärm erzeugen. Diese Befreiung wird in einer mitzuführenden Erklärung angegeben.
Abb. 8.8.2.5 Lärmzeugnis Beispiel
Versicherungsnachweis
Dies ist der jährlich zu erbringende Nachweis, dass das Segelflugzeug gegen Schäden gegenüber Dritten versichert ist. Diese Haftpflicht-Versicherung deckt alle Schäden ab, für die der Flugzeughalter gesetzlich verantwortlich ist. Schäden am eigenen Segelflugzeug sind mit der Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Abb. 8.8.2.6 Versicherungsnachweis Beispiel