1.  Luftrecht

Airlaw

 

Einleitung

 

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Abb. 1 Gesetze für die Luftfahrt - Beginn -

Der Segelflug in Deutschland ist in Gesetzen, Verord-nungen und Anweisungen geregelt.

Für andere Bereiche gibt es ebenfalls Gesetze und offiziell festgelegte Regeln, an die sich jeder Bürger halten muss. Prinzipiell kann jedes eigenständige Land seine eigenen Gesetze erlassen.

Dies gilt auch für die Regeln zur Nutzung des Luft-raums. In Deutschland haben wir es mit Tausenden von Menschen, Fahrzeugen, Gütern und Flugzeugen zu tun, die jeden Tag in unser Land und unseren Luftraum ein- und ausreisen.

Dies erfordert internationale Vereinbarungen.

Außerdem ist Deutschland Mitglied der Europäischen Union (EU). Die EU ist eine Gruppe von 27 Ländern, die gemeinsame Vereinbarungen treffen, auch über die Nutzung des Luftraums. Die EU hat beschlossen, den Luftverkehr nicht länderweise, sondern auf europäischer Ebene zu regeln. Deshalb wurde die Europäische Agentur für Flugsicherheit gegründet, die EASA (European Aviation Safety Agency). Die EASA untersteht direkt der Europäischen Union. Sie ist eine Einrichtung mit regulatorischen und exekutiven Aufgaben im Bereich der Flugsicherheit. Sie hat ihren Sitz in Köln und sorgt für die Regulierung der Luftfahrt in den EU-Staaten und in vier weiteren, die beschlossen haben, die EASA-Vorschriften zu übernehmen. Es sind dies Island, Liechtenstein, Norwegen, und die Schweiz.

Es wird erwartet, dass jeder alle Gesetze  beachtet. Das ist jedoch bei der gegebenen Gesetzesfülle schwierig. Als Segelflieger musst du trotzdem die Regeln für den Segelflug und für die sichere Nutzung des Luftraums kennen und beachten. Die wichtigsten Regeln, die unmittelbar für die Sicherheit des Fliegens benötigt werden, musst du im Kopf haben. Alles andere musst du  bei Bedarf im Detail nachschlagen können.

Du musst also wissen, was wo zu finden ist. Du musst zum Beispiel anhand der Luftfahrtkarte feststellen können, in welchem Luftraum du dich gerade befindest, und die dort gültigen Regeln kennen. Du musst wissen, wie du mit Hilfe des Luftfahrthandbuchs (AIP) die an einen bestimmten Flugplatz vorgeschriebenen Verfahren ermitteln kannst.

Die Inhalte und die Einteilung in Kapitel des vorliegenden Faches Luftrecht entsprechen den Vorgaben der EASA. Dies gilt natürlich auch für die anderen Fächer dieses Theorielehrgangs.

Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Segelflugzeugpilot über Kenntnisse in den folgenden Bereichen des Luftrechts (LUR) verfügt:

1.1.    Internationales Recht: Abkommen, Verträge und Organisationen

1.2.    Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen

1.3.    Staatszugehörigkeitszeichen und Kennzeichen von Luftfahrzeugen

1.4.    Lizenzierung von Luftfahrtpersonal

1.5.    Luftverkehrsvorschriften

1.6.    Verfahren in der Luftfahrt: Flugbetriebsverfahren

1.7.    Luftverkehrsordnung: Luftraumstruktur

1.8.    Flugsicherungsdienste und Flugverkehrsmanagement

1.9.    Flugberatungsdienst (AIS)

1.10.  Flugplätze

1.11.  Such und Rettungsdienst

1.12.  Luftsicherheit und Gefahrenabwehr

1.13.  Flugunfall und Störung: Meldung und Untersuchung

1.14.  Nationales Recht für die Luftfahrt

Da die Theorie- und Praxisausbildung für die Segelfluglizenz SPL (Sailplane Pilot Licence) den Anforderungen der EASA entspricht, ist die Ausbildung in allen angeschlossenen Ländern vergleichbar.

Auch die amtliche Theorieprüfung ist auf die Vorgaben der EASA abgestimmt.

Die für Segelflugzeugpiloten relevanten Regelungen werden im Fach Luftrecht auszugsweise zusammengefasst. Dies kann jedoch nicht die offiziellen Luftfahrtgesetze ersetzen.

 

Viel Erfolg beim Studium des Faches Luftrecht!