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Wer kennt sie nicht: die Verlockung, wenn man 'mal wieder gemütlich um den Platz schippert, an der Inversion ansteht und nicht wegfliegen kann, oder weil man in einer halben Stunde wieder landen muss - etwas Fahrt aufholen, Knüppel an den Bauch ... es wird schon keiner sehen!?
Über viele Dinge in der Fliegerei kann man geteilter Meinung sein: in welcher Höhe man an der Position abfliegt, ob man eine Fokkernadel von hinten nach vorn stecken darf oder ob ein Slip bei einem Kunststoffbomber etwas bringt ... Ein Punkt, bei dem allerdings kein Spaß verstanden werden darf, ist Segelkunstflug (Turnerei) ohne Zulassung; sei es der Pilot, das Flugzeug oder beide, warum??
Warum ist das wichtig? ... Schließlich ist doch jeder selbst für sein (Über-)Leben verantwortlich.
Leider sind nicht immer nur die "Helden" selbst betroffen. Wie viele haben wohl die Courage, nach einem missglückten Manöver zum Werkstattleiter zu gehen und zu sagen, dass man bei einem unerlaubten Gewürge über die Limits gekommen ist und die Kiste wahrscheinlich überlastet hat (das geht bei einem der üblichen Kunststoffsegler recht schnell)? Wenn nach der Landung nicht gerade beide Randbögen auf dem Boden aufstehen, ist die Versuchung doch recht groß, sich selbst einzureden: "So wild war's ja gar nicht ..." Die böse Überraschung kommt in der Regel bei größeren Reparaturen, Jahresnachprüfungen u. ä. auf - mit so schönen Dingen wie partielle Delamination an Holm/Schale, ruinierten Querkraftbeschlägen oder "Sweet-Spots" an der Wurzelrippe.
Deshalb nochmals in aller Deutlichkeit: Mach' die Berechtigung, zumindest die Segelkunstflug-Basisrechte. Dann hast du keine Angst vorm Trudeln, du weißt, was passiert, wenn es mal steil nach oben oder unten geht, und du wirst bei hohen Geschwindigkeiten die Ruder wesentlich sensibler bedienen. ...xUnd wenn dein Flieger einen Looping fliegen darf, kann auch keiner meckern, wenn du das in entsprechender Höhe nach einem Überlandflug vor lauter Freude tust. Das ist auf alle Fälle besser, als in "Ameisenkniehöhe" über den Platz zu fegen und Mäuse zu jagen; vom Hochziehen in der Kurve ganz zu schweigen ...
Allgemeines zu Vorschriften (Segelkunstflug)
Eigentlich heißt sie „CELEX 32012R0923 EN_TXT“ und enthält die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften.
Wir Segelflieger kennen sie unter SERA (Standardized European Rules of the Air). Teile davon wurden in Deutschland von der DVO (EU) 2018/1976 - Flugbetrieb mit Segelflugzeugen - ersetzt, die wiederum im Anhang III die DVO (EU) 2020/358 SFCL - Lizenzen für den Segelflug - enthält.
... Aber mal ehrlich, so genau musst du das nicht wissen ...
Wie alle Gesetze ist alles in sogenanntem „Beamtendeutsch“ gehalten und manchmal nicht ganz einfach zu lesen und zu verstehen.
Der Kunstflug ist z.B. wie folgt definiert:
„Kunstflug“ (aerobatic flight): ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Segelflugzeugs, einer abnormalen Fluglage oder einer abnormalen Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen, Zulassungen bzw. Zeugnisse oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind.
Das klingt schon sehr exotisch, wurde aber bewusst so formuliert, da hier wesentlich mehr drinnen steckt.
Diese Definition darf laut EASA auch umgekehrt betrachtet werden, woraus sich ergibt:
Alles, was für den normalen Flug oder für die Ausbildung notwendig ist, ist kein Kunstflug; es sei denn, es handelt sich explizit um Kunstflugausbildung. Das Ganze folgt der Logik, dass Steilkreise, steiles Hochziehen oder Fahrtholen im Segelflug für den „Normalflug“ notwendig ist und Trudeln oder dynamisches Abkippen, Steilspirale (Spiralsturz) etc. Teil der Fluglehrerausbildung ist und somit jeder Fluglehrer, diese Manöver während der „normalen Schulung“ auch ohne Kunstflugberechtigung fliegen, zeigen und ausbilden darf. ... Nur damit das auch mal geklärt ist ... |
Du solltest wissen, dass sich die Segelkunstflugausbildung nach der SFCL.200 mit den zugehörigen AMC1 SFCL.200(b), AMC1 SFCL.200(c) und AMC1 SFCL.200(d) richtet.
Weitere Vorschriften, welche die Durchführung von Segelkunstflug betreffen, sind unter anderem in der LuftVO (§14 und §21), in diversen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), DAeC Regelbuch Segelflug Teil SFCL und den Ausbildungshandbüchern der jeweiligen ATO/DTO zu finden.
Die Segelkunstflugausbildung
Reichsluftfahrtverordnung 1936,
Auszug Kunstflug
Vermutlich erster mit einer Flügelkamera gefilmter, dokumentierter Looping im Segelflug. Der Flug fand im Jahr 1934 statt. Pilot war der "Segelfliegervater" Wolf Hirth. Er flog über dem Segelfluggelände Hornberg auf der schwäbischen Alb. |
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Das Foto ist ein Einzelbild aus dem Film "Looping & steuerlos". Dieser wurde gedreht, um den Flugschülern von Wolf Hirth.† die Festigkeit und das harmlose Flugverhalten des eingesetzten Segelflugzeugs "Grunau 9 Schädelspalter" zu demonstrieren. Damit erhöhte er erheblich das Vertrauen in die Fliegerei mit diesem Fluggerät. (Fliegendes Museum Hahnweide)
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Auch damals mussten die Kunstflug-„Luftfahrer“ zugelassen sein, ebenso wie die Segelflugzeuge, die Kunstflug machen durften. Es hat sich also grundsätzlich nicht viel geändert, lediglich die „Kriterien“ wurden angepasst.
Das Segelflugzeug für deine Segelkunstflugausbildung muss die Zulassungskriterien „Aerobatic“ (mehr dazu in Kapitel 4 Betriebsgrenzen) erfüllen und kann dann bedenkenlos eingesetzt werden.
Zu der Frage, ob du mit Rettungsfallschirm fliegen wirst, gibt es folgende Antwort:
Ein Fallschirm beim Kunstflug ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ... aber die ATO/DTO schreiben in ihren Ausbildungshandbüchern meistens ein Rettungsgerät für die Ausbildung vor.
Inzwischen übernehmen auch die Flugzeughersteller die Forderung „Kunstflug nur mit Rettungsfallschirm“ in ihr Flughandbuch. Eigentlich haben wir Segelflieger uns bereits an das Anlegen von Fallschirmen gewöhnt, es ist also nichts Neues. |
Auch die Mindestausrüstung (zusätzlicher Anschnallgurt, Fußschlaufen, G-Messer etc.) für den Kunstflug wird meistens zusätzlich vorgeschrieben und es dürfen nur zugelassene und erprobte Kunstflugfiguren geflogen werden. Für dich bedeutet das, die Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit das Flughandbuch deines Kunstflugzeugs zu verinnerlichen (das bedeutet mehr als nur lesen), hier ist alles Erlaubte und nicht Erlaubte beschrieben und festgelegt.
Weiter geht es nun mit dem Ablauf der Ausbildung. Sie muss an einer anerkannten ATO/DTO erfolgen. Inzwischen gibt es ausgebildete Segelkunstfluglehrer; die „Kunstflugschüler“ werden also während der gesamten Ausbildung fachkundig betreut.
Die Segelkunstflugausbildung erfolgt nach der SFCL.200 und es gibt zwei verschiedene Berechtigungen (Basic und Advanced).
Grundsätzlich sind neben körperlicher Fitness eine Flugerfahrung von mindestens 30 Flugstunden oder 120 Segelflugstarts als verantwortlicher Segelflugzeugführer (PIC) nach Scheinerhalt gefordert. Alleinflüge während der Segelflugausbildung zählen also nicht.
Die Ausbildungsflüge erfolgen zunächst immer mit Kunstfluglehrer und meistens im F-Schlepp auf mind. 1000 m meist 1200 m AGL. Diese Ausgangshöhen sind erforderlich, um gefahrlos die Manöver und Figuren zu demonstrieren, zu erlernen und zu üben.
Segelkunstflugbox während Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen in Walldürn (EDEW)
(für navigatorische Zwecke nicht geeignet). |
Der F-Schlepppilot setzt euch vor oder in der sogenannten Kunstflugbox ab, das ist der Luftraum, der für alle Übungen vorgesehen ist. Die Flugsicherung (DFS), die Flugleitung und der Lehrgangsleiter bzw. die Fluglehrer sorgen dafür, dass ihr alleine in dieser Box seid, da während des Kunstflugs die Luftraum-beobachtung nicht einfach ist. Nun erfolgt der Kunstflugcheck:
Funkmeldung zur Flugleitung, Gurte nachziehen, Fenster schließen, Reset des mechanischen G-Messers (sollte jetzt +.1.g anzeigen), Fahrwerk und Luftbremsen kontrollieren (eingefahren und verriegelt), Höhe kontrollieren, Trimmung deutlich kopflastig (wir empfehlen das Ausstrimmen bei Schulungs-doppelsitzern auf etwa 140-150xkm/h, ansonsten ausprobieren), Rundumblick und ein Vollkreis mit Blick nach unten, zur Vergewisserung, dass der Luftraum (die Box) frei ist. |
Dann nimmst du die vorgesehene Richtung ein und orientierst dich an der Grundlinie, über der der Kunstflug stattfinden soll. Du nimmst den Steuerknüppel in beide Hände (warum erklärt dir dein Fluglehrer) und wackelst an (3 x Rollen um die Längsachse mit mind. 45° Querneigung). Somit kündigst du den Übungsbeginn (das Übungsprogramm) an. Die Tragflächen waagerecht und es geht los ...
Die Flugübungen werden bis maximal 450 m AGL geflogen, dann ist Schluss, das ist Gesetz und nahezu überall gültig. Ab dieser Höhe können jedoch Koordinationsübungen, präzises Kreisen, Seitengleitflug oder ähnliches geübt werden.
Die Ausbildung Segelkunstflug Basisrechte (Basic-Privileges)
Zunächst werden folgende Sicherheitsmanöver und Ausleitverfahren geübt:
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Einher geht ein angemessener theoretischer Unterricht (der DAeC empfiehlt mind. 3 Stunden, das Durcharbeiten dieser Webseite mit allen Kapiteln ist sehr von Nutzen), der folgende Themen abdecken muss:
- Menschliches Leistungsvermögen und körperliche Grenzen
- Technische Themen (Rechtsvorschriften, Aerodynamik etc.)
- Betriebsgrenzen der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie
- Kunstflugmanöver und Ausleitverfahren
- Notverfahren (Notausstieg, Rettungsfallschirm, sowie Rettungsmanöver ... was mach' ich, wenn‘s nicht klappt und es wird komisch oder schnell)
Viele Erklärungen erfolgen auch im Flugzeug vor, während und nach den Übungen.
Dann geht es an das Üben der Kunstflugfiguren (siehe auch Kapitel 5, die Figuren in der Segelkunstflugausbildung):
- Trudeln
- 45-Grad-Steigflug und Sturzflug als Kunstflugmanöver
- positiver Looping
- Kehre in der Vertikalen (Wing Over oder Wingover, beide Schreibweisen sind üblich)
- Lazy Eight
Wenn alles gut klappt, darfst du auch alleine üben, wobei es für das Trudeln spezielle flugzeugspezifische Vorgaben gibt, die wirst du aber von deinem Kunstfluglehrer erfahren.
Segelkunstflug Fortgeschrittenenrechte (Advanced-Privileges)
Eigentlich ist es eine Aufbaustufe von Basic auf Advanced. Das häufigste Verfahren innerhalb des DAeC ist jedoch ein kombinierter Lehrgang, der mit dem Erwerb der Advanced-Kunstflugrechte abschließt.
Die Erfahrung aus vielen durchgeführten Segelkunstfluglehrgängen in den letzten 30 Jahren hat gezeigt, dass die von der SFCL geforderte „Mindeststunden und Mindeststartzahl“ bei weitem nicht ausreicht. Ok, ein Looping ist wohl weniger problematisch, aber wenn es in den Rücken geht ... Die Empfehlung des DAeC lautet mind. 100 Stunden Flugerfahrung. Abweichungen sind die Ausnahme und werden i. d. R. nur nach einem Checkflug mit einem qualifizierten FI-Aerobatic von den ausbildenden Fluglehrern anerkannt. Unser Rat: Flieg‘ die 100 Stunden, es ist mit Sicherheit kein Fehler ... und 200 Stunden Flugerfahrung sind noch besser ...
Zunächst müssen die Sicherheitsmanöver und Ausleitverfahren der Basic-Ausbildung beherrscht werden. Auf alle Fälle werden die Fluglehrer wieder mit dir Trudeln und weitere Trudelmodi wie Rückentrudeln, beschleunigtes Trudeln (accelerated spin), Überkreuztrudeln (cross-over-spin, z.B. Rückentrudeln aus Normalfluglage oder Normaltrudeln aus Rückenfluglage), Flachtrudeln, Wechseltrudeln (Richtungswechsel beim Trudeln) ansprechen, zumindest teilweise demonstrieren und die Ausleitverfahren erklären und durchführen.
Die begleitende Theorie umfasst mind. 5 Stunden Unterricht gemäß den Vorgaben (Methodik der Segelkunstflugausbildung) des DAeC und steigt schon etwas tiefer ein.
Fliegerisch wird nach dem Trudeln zunächst die ungewohnte Fluglage "Rückenflug" erkundet.
Hierbei wirst du dir eventuell zunächst wie ein „Anfänger“ vorkommen und hast das Gefühl, dass du überhaupt nicht durchblickst. Das absolute Beherrschen des Rückenflugs, wie du es aus dem Normalflug gewohnt bist, wirst du innerhalb dieses Lehrgangs nicht erlernen, überlege mal, wie viele Flüge du mit Fluglehrer gemacht hast, bevor du den Faden in der Mitte halten konntest und eine Kurve schiebefrei hinbekommen hast.
Aber Kopf hoch, die Grundbegriffe erlernst du recht schnell. Dann kommen die Rettungsmanöver dran, damit du weißt, was passiert, wenn es mal ungewohnt schnell wird oder gar rückwärtsgeht und wie du sicher recovern kannst.
Anschließend geht es an das Üben der Kunstflugfiguren (siehe auch Kapitel 5, die Figuren in der Segelkunstflugausbildung):
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Auch hier ist das Üben der Figuren in Solo-Flügen gefragt, der Fluglehrer wird dich beobachten und versuchen erkannte Fehler ggf. über Funk zu korrigieren. Auf alle Fälle spricht er deinen Flug auf ein Diktiergerät, damit du nach dem Flug im Rahmen des „Debriefings“ deinen Flug nachvollziehen kannst. Irgendwann bekommst du ein Kunstflugprogramm mit bestimmten Figurenfolgen und wenn dein Fluglehrer/Lehrgangsleiter zufrieden ist, bekommst du nach Minnimum fünf Flugstunden und/oder Minnimum 20 Übungsstarts innerhalb der Segelkunstflugausbildung den begehrten Eintrag der Kunstflug-Fortgeschrittenenrechte in dein Flugbuch.
Kunstflug mit TMG AMC1 SFCL.200(d)
Kunstflugzugelassene TMG sind schwer zu finden. Entweder es handelt sich um Oldtimer, oder sie sind in Privatbesitz.
In Deutschland sind der „B-Falke ohne Elektroanlasser mit 45 PS“ und die Sportavia Pützer RF 5 (Spannweite 13,75 m) doppelsitzig für alle Basic-Figuren zugelassen, der Einsitzer RF 4D (Spannweite 11,26 m) ist mit etwas reduzierter Zuladung für alle geforderten Figuren der Advanced-Ausbildung zugelassen ... ... nur so viel zu der obigen Meinung der EASA.
Die Vorgaben der Flugsicherung
Flugsicherung, DFS, AIS, Supervisor (früher Wachleiter) ... brauch' ich das überhaupt? Eine Rolle dauert je nach Segelflugzeug zwischen 5 und 15 Sekunden, ein Looping ca. 15 Sekunden, da kann doch nichts im Weg sein, was ich nicht sehe ...
Mit dieser Meinung magst du vielleicht nicht unbedingt falsch liegen, aber je nachdem wo sich deine „Turnhalle“ befindet oder wenn du mehrere Figuren hintereinander fliegen willst, sieht es schon ganz anders aus.
Geh‘ einfach mal davon aus, du ziehst mit ca. 220 km/h in die Senkrechte, dann steigt dein Flieger ca. 120xm hoch, mit etwa 40 - 50 m/s gemittelt, du wirst ja langsamer. Über dir taucht ein Flugzeug auf und wird größer. Er wird dich nicht sehen, da du senkrecht von unten kommst und je nach Anbringung der Flarmantenne ist diese durch die Kevlarsitzwanne abgeschirmt, er wird dich also auch nicht hören. Du hast knapp 2 Sekunden vom Erkennen und Umsetzen der Situation bis zu Änderung der Flugbahn, damit du vorbeikommst. Der „Worst Case“ ist vorprogrammiert. Deine Frage: „wo kommt der plötzlich her?“ ist Makulatur.
Um das zu verhindern, kommt unter anderem die Flugsicherung mit ihren luftrechtlichen Vorgaben ins Spiel.
Kunstflug im kontrollierten Luftraum ist flugplanpflichtig und es wird seitens der Flugsicherung eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt (§14 LuftVO; SERA.4001 Flugplan und § 21 LuftVO Nutzung des kontrollierten Luftraums). Während eines Kunstfluglehrgangs wird der Lehrgangsleiter oder dein Fluglehrer dafür sorgen, dass diese Vorgaben erfüllt werden, meist genügt ein Sammelflugplan für die beteiligten Kunstflugzeuge für die Dauer des Flugbetriebs und die Aktivierung des Kunstflugbetriebes durch den zuständigen Supervisor (Flugverkehrskontrollfreigabe). |
Oft sind Blockfreigaben möglich, sodass ein einmaliges An- und Abmelden des Flugbetriebs genügt. Die DFS hat aber ggf. auch Wünsche.
So wurde z.B. im Frühjahr 2024 auf Wunsch der Radarlotsen der DFS in Langen ein Transpondercode für die Schleppmaschine zum Schleppen von Kunstflügen, eingeführt, um diese auf dem Radarschirm schneller und besser identifizieren zu können. Beim Radarlotsen erscheint dann das Wort „tow“ auf dem Bildschirm und er kann erkennen, ob ihr im Schlepp zum Kunstflugraum seid, oder die Schleppmaschine absteigt.
Das stellt keine generell verpflichtende Regelung dar, sondern ist wirklich nur von den Radarlotsen gewünscht. Der Transpondercode ist derzeit MODE 3/A 6306 und ist für ganz Deutschland, außer der von ausländischen Dienststellen (z.B. Skyguide) betreuten Lufträume, gültig. Werden jedoch spezielle Absprachen getroffen, sind diese selbstverständlich vorrangig.
Habt ihr keine im Luftfahrthandbuch veröffentliche Kunstflugbox, ist es immer sinnvoll im Vorfeld des Vorhabens das Gespräch mit dem jeweiligen Büro BNL (Besondere Nutzung Luftraum: Langen, Bremen oder München) zu suchen.
Wir halten diese Regelungen im Rahmen der Flugsicherheit nicht nur für uns Segelkunstflieger für äußerst sinnvoll.
Der Flugplan für Segelkunstflug
WEITER |
Hast du vor, irgendwann mal öfter Kunstflug mit einem Kunstflugsegler zu machen, ist es sinnvoll, dass du dich beim AIS-Portal der DFS (https://secais.dfs.de/) registrierst. Anschließend kannst du dich mit einem PC oder dem Smartphone einloggen und das Portal nutzen. Hier kannst du relativ einfach einen Flugplan erstellen, du wirst menügeführt und kannst dich mit den "?-Button" über die Felder informieren und auswählen. Hast du deinen Flugplan für den Kunstflug erstellt, speicherst du ihn als Vorlage ab. Für den erneuten Segelkunstflugbetrieb nimmst du deine Vorlage, überprüfst Datum, Zeit, den Flugplatz und das Kennzeichen und passt die Daten entsprechend an. Dann kannst du absenden und das war es dann schon.
Hier siehst du als Beispiel ein Flugplan für Segelkunstflug in einem aktivierten Kunstflugraum über dem Flugplatz Bayreuth. Dieser ist so geschrieben, dass auf dem gleichen Segelflugzeug, hier ein Swift S1, ab 08:00z Kunstflug gemacht wird, und zwar von mehreren Piloten, die ca. 10 Stunden lang starten und trainieren wollen. Der Kunstflugraum ist bis FL 65 aktiv.
Jetzt muss nur noch die Startmeldung erfolgen und los geht's. Vergiss nicht nach dem Flug/den Flügen bzw. nach dem Training den Flugplan zu schließen.
Das AIS-C (Aeronatical Information Service - Center) verteilt deinen Flugplan in Kurzform zusammengefasst an alle erforderlichen Stellen, wie DFS, Supervisor, SAR etc. und nimmt dich ebenfalls in diesen Verteiler, du bekommst also eine Rückmeldung.
Unten siehst du so einen Flugplan, wie er von dem AIS-C verteilt wird. In diesem Beispiel handelt es sich um einen Flugplan für Segelkunstflug, geplante zwei Stunden, mit diversen Piloten, über dem Flugplatz der Flugschule Burg Feuerstein.
Dieser mit den "Mindestwerten Segelkunstflug" ausgefüllter Flugplan dürfte von allen DFS-Stellen zumindest in Deutschland anerkannt werden.
Sicherheitshalber noch mal die Kürzel mit den dazugehörigen Erklärungen in roter Schrift:
Du siehst, es ist wirklich kein "Hexenwerk". |
Der Segelkunstflugbetrieb und die Behörde
Findet irgendwo ein Segelkunstfluglehrgang statt, oder sogar ein Wettbewerb im Kunstflug hört man immer wieder von den meist außenstehenden Fliegerkameraden, sinngemäß folgende Worte: "So einen disziplinierten Flugbetrieb sieht man selten", oder "wir hätten nie gedacht, dass alles so ordentlich abläuft".
Eigenlob stinkt, sagt eine alte Volksweisheit, aber hier geht es nicht um verbales Geheische, sondern um die Tatsache, dass Segelkunstflug, der gefahrlos Spaß machen soll, eben nun mal besondere Aufmerksamkeit und Disziplin erfordert. Außerdem gibt es ein paar Regeln und Pflichten, die für einen reibungsfreien Ablauf wichtig sind.
Die Vorgaben für den Segelkunstflug im kontrollierten Luftraum dürften inzwischen bekannt sein (siehe oben), wie sieht es jedoch im unkontrollierten Luftraum oder gar über dem Flugplatz aus? Weit außerhalb der Platzrunde deines Flugplatzes interessiert sich normalerweise kein Mensch für dich, sofern du dich im unkontrollierten Luftraum innerhalb der Sichtflugregeln bewegst.
Nur, ab einer gewissen "abgeturnten Höhe" kommst du mit dem Segler nicht mehr zu deinem Flugplatz zurück ... und mal ehrlich, wenn du nach der Landung hörst, dass dein Looping schön rund oder die Rolle toll ausgesehen hat, freut dich das ja auch.
Zunächst brauchst du für Kunstflug über Flugplätzen die Genehmigung der Luftaufsichtsbehörde. Wir reden hier nicht über 500xm neben der eingezeichneten Platzrunde oder dem Fliegen direkt über der Bahn, sondern es geht um den an- und abfliegenden Verkehr, um den Flugschüler, der in seinem Übungsraum in 900xm die ersten Thermikerfahrungen macht und um den Platzrundenverkehr.
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Das schreibt der Gesetzgeber klipp und klar in der LuftVO. Was bedeutet das für dich?
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Betreibst du Kunstflug an einem Segelfluggelände oder einem Flugplatz ohne hauptamtlichem BfL (Beauftragter für Luftaufsicht) bleibt dir nichts anderes übrig, als dich mit deiner zuständigen Behörde (z.B. Regierungspräsidium oder Luftamt) in Verbindung zu setzen, zu erklären, was du vorhast und wie sie die Sache gehandhabt haben möchte.
Leider gibt es in Deutschland keine vereinheitlichte Verfahrensweise, das ist dem Föderalismus geschuldet. Im Allgemeinen lassen sich hier mit den zuständigen Stellen immer vernünftige Regelungen für beide Seiten treffen. Eventuell reicht es der Behörde aus, wenn ihr den Kunstflug mit eurer Flugleitung absprecht, manchmal muss der nächste Flugplatz mit Flugverkehrs-kontrollstelle informiert werden und zustimmen oder es wird ein kurzes Fax./.Mail an die Behörde gewünscht, indem ihr den beabsichtigten Kunstflug für das bevorstehende Wochenende ankündigt.
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Wie gesagt, sprecht miteinander. Solltest du einmal Wettbewerbsambitionen entwickeln und ernsthaft auf Meisterschaften trainieren wollen, wirst du eine Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe beim Segelkunstflug (siehe oben § 14 Abs. 2 LuftVO) benötigen. Diese kostet aber nicht nur Geld, sie ist auch meistens auf einen bestimmtem Flugplatz, oder Regierungsbezirk, und für einen bestimmten Zeitraum zu Trainingszwecken gültig.
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Erforderliche Absprachen
Beim Segelkunstflug arbeitest du in einem schnell wechselndem Geschwindigkeitsbereich von 0 bis 200xkm/h, evtl. auch mehr, dein Variometer steht entweder oben oder unten am Anschlag, das bedeutet, deine Vorhaben sind für andere Teilnehmer am Flugverkehr schwer einzuschätzen. Darum sind einige Absprachen zu tätigen.
Zunächst solltest du deine Funkverbindung sicherstellen und überprüfen. Allerdings denke daran, dass die normalerweise gut verständliche Verbindung, je nach Geräuschpegel und Geschwindigkeit deines Segelflugzeugs stark nachlassen kann. („Mickey-Mäuse“ – Headsets) können helfen, sie sollten aber auch bei jeglicher Belastung auf dem Kopf bleiben.
An allererster Stelle kommt die Kommunikation mit der Flugleitung, die du über dein Vorhaben, also ab wann, wo genau und wie lange du fliegen wirst, informieren musst, evtl. ist deren Genehmigung/Freigabe erforderlich. Dann ist die Startleitung zu informieren, damit die den weiteren Segelflugbetrieb koordinieren kann. Denk auch an die Helfer, du brauchst ggf. Hilfe beim Anschnallen, Flächenhalten und Zurückschieben deines Seglers.
Mit dem F-Schlepppiloten legst du die Schlepproute und die Anflugrichtung an den Kunstflugraum fest, bittest ihn nicht zu wackeln (das sollte nach wie vor das Notsignal des F-Schlepps bleiben und je nach Programm musst du den Ausklinkpunkt selbst festlegen können). Du teilst ihm mit, dass du das Ausklinken über Funk melden wirst, und anschließend deutlich mit einer Querneigung von mind. 45° nach rechts weg kurven wirst. Da wir Kunstflieger üblicherweise vor und in der Box noch während des Schleppanflugs ab und zu wackeln oder auch slippen, um uns zu orientieren, sollte das Wegkurven, wenn auch nur kurz, deutlich dem Schlepppiloten angezeigt werden. Dein Funkspruch, dass du ausgeklinkt hast, kann auch mal überlagert werden. Der Schlepper sollte den Kunstflugraum so schnell wie möglich auf dem kürzesten Weg verlassen. Seine Abflugrichtung aus der Box solltest du vorher mit ihm festlegen. Durch dieses Verfahren werden falsche Interpretationen irgendwelcher Zeichen nahezu ausgeschlossen.
Du wirst den Beginn des Segelkunstflugs rechtzeitig (erfahrungsgemäß ca. 2 - 5 Minuten vorher, früher bringt oft nicht viel, da es wieder vergessen wird) über Funk ankündigen, z.B. „D-2310 in 4 Minuten Beginn Kunstflug“ oder „Rollmops D-68 in 3 Minuten Anflug an die Box“. Lass‘ dir bestätigen, dass du verstanden wurdest.
Nachdem du ausgeklinkt und dich überzeugt hast, dass dein Kunstflugraum frei ist, wackelst du 3 x deutlich sichtbar an, jetzt weiß jeder, dass du loslegst und deine Luftraumbeobachtung eingeschränkt ist.
Hast du jetzt noch Beobachter am Boden, die auf dich aufpassen oder sogar deinen Flug beurteilen (dürfen ... können ... kommentieren), darfst du dich glücklich schätzen.
Nach dem Flug wackelst du ab, das bedeutet Programmende und ordnest dich in den Platzverkehr ein.
Kunstflug mit Passagieren
Die erforderliche Anzahl an Starts und Flugstunden, die du für den Passagierkunstflug benötigst, hast du bereits mit den Starts und Stundenvorgaben für die Segelkunstflugausbildung erfüllt. Du musst lediglich noch klären, ob für dich der Checkflug mit FI erforderlich ist. Bist du selbst Segelfluglehrer, entfällt dies alles.
Auf alle Fälle gilt die obligatorische 90-Tage-Regel der SFCL.160.
In leider nicht mehr gültigen Vorschriften wurden früher mind. 50 Kunstflugstarts „Soloflights“ gefordert, was eigentlich Sinn machte, da gerade beim Kunstflug besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Beherrschung des Segelkunstflugzeugs und der Einweisung des Passagiers besteht. Erfahrung ist sehr wichtig, siehe hierzu auch die Schilderung eines Vorfalls in Österreich (https://www.aerokurier.de/segelflug/kunstflug-unfall-pilot-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-verurteilt/). Diese zusätzlichen Kunstflugstarts sind nicht mehr notwendig, was dich aber nicht von einer gewissen Übung und Sorgfalt entbindet.
Die LuftVO fordert das ausdrückliche Einverständnis des Passagiers, ansonsten kann der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt sein. Das gilt auch, wenn der Fluggast plötzlich „Aufhören“ sagt und du trotzdem weiterturnst.
Weiterhin hast du nach den im Regelbuch verankerten Betriebsvorschriften im Segelflug (Teil SAO) die Verpflichtung, deinen Passagier ordentlich einzuweisen, oder verantwortlich einweisen zu lassen.
Diese Einweisung beinhaltet zwingend:
- Anlegen der Sicherheitsgurte sowie gegebenenfalls die entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen
- Gebrauch des Rettungsfallschirms und Vorgehensweise beim Notausstieg (Auszug SBO Rettungsfallschirm und Notausstieg - Ziff. 1.3.4 und 1.3.5)
- Sauerstoffversorgung, falls z.B. bezüglich der Flughöhe (Alpenflug) erforderlich
- andere Notfallausrüstungen, die für den individuellen Gebrauch der Fluggäste vorgesehen sind. (Dazu zählt auch die umgangssprachliche „Kotztüte“)
Du bist für die Sicherheit deines Flugastes verantwortlich, und zwar vom Einstieg bis zum Verlassen nach der Landung!!
Die besondere "Kunstflugbox" | Hier findest du einen oder mehrere Links zu interessanten, veröffentlichten Videofilmen, die dieses Thema betreffen. | |
Passagierflüge im Segelflug, Einweisung (Ronja und Lilli Frank, Straubenhard) |
https://youtu.be/5w6VB75PBYQ | |
Segelkunstflug - Helferfliegen DSKM 2014 Hayingen - MDM-1 Fox |
Wissenswertes
Umweltschutz
Der Schutz von Natur und Umwelt liegt wohl jedem am Herzen. An dieser Stelle sei jedoch kurz auf den Lärmschutz eingegangen, der eigentlich nur den F-Schleppbetrieb und die Kunstflugausbildung mit integriertem TMG betrifft.
Werden mehrere F-Schlepps zum Kunstflug hintereinander erforderlich, z.B. bei Kunstfluglehrgängen, sollten die Schlepppiloten versuchen den Lärm zu „verteilen“, also nicht immer die gleiche Route schleppen und möglichst über unbewohntem Gebiet bleiben.
Beim TMG gilt unter anderem das Regelbuch des DAeC, Teil SAO-Betriebsverfahren:
Der verantwortliche Pilot hat Betriebsverfahren zu berücksichtigen, um die Auswirkungen des Motorseglerlärms auf ein Mindestmaß zu begrenzen, jedoch gleichzeitig zu gewährleisten, dass Sicherheit Vorrang vor Lärmminderung hat.
Legendäre Bocianstaffel der ehemaligen DDR |
VeranstaltungenLuftfahrtveranstaltungen müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden (z.B. Regierungspräsidium, Luftamt). Der Kunstflug unterliegt besonderen Bestimmungen, siehe hierzu die NfL–Luftfahrtveranstaltungen. Hinzu kommen weitere behördliche Auflagen über Platz-besonderheiten, der eingesetzten Piloten und ggf. Vorgaben für Versicherungen, Platzzuweisung von Zuschauern usw. Da sogenannte Displays geflogen werden, gilt für alle Piloten der spezialisierte Flugbetrieb mit entsprechenden Regelungen, wie z.B. besondere Check- / Klarlisten (Muster-Klarlisten spezialisierter Flugbetrieb). |
Grashöhe
Segelkunstflugzeuge haben oft nur wenig oder gar keine V-Form. Somit ist die Höhe der Flügelspitzen über dem Boden beim Rollen sehr gering. Durch die höheren Rollgeschwindigkeiten sind die Folgen eines Hängenbleibens im Gras fatal. Es ist unbedingt auf gut gemähte Start- und Landebahnen zu achten (siehe hierzu fsm 3/75 Startstrecke).
Aerobatic - Resümee
Allgemein:
Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 450 m AGL.
Anforderungen:
Mind. 30 Stunden oder 120 Starts Flugerfahrung als PIC nach Scheinerhalt.
Ausbildung:
- Die Kunstflugrechte werden im Flugbuch bestätigt.
Flugsicherheit und Genehmigungen:
Soweit zu den rechtlichen Vorgaben beim Segelkunstflug
und jetzt folgt das wichtige Kapitel
Verwendete Quellen und Literatur:
Die unermesslichen Erfahrungswerte in den Köpfen der beteiligten Segelkunstfluglehrer und Trainer ... und zusätzlich
- Einführungstext, teilweise: aus "Hurga"-Webseite mit freundlicher Genehmigung von Martin (Seck) Spieck
- DVO (EU) 2018/1976; DVO (EU) 2020/358 SFCL; LuftVO; diverse Flugsicherheitmitteilungen (fsm) und diverse Nachrichten für Luftfahrer (NfL)
- DAeC Methodik der Segelkunstflugausbildung
- ©xBilder Fox Reißwolf auf und ab: Mir freundlicher Genehmigung von Dominik Brill, Bildmontage Schorsch Dörder
- Öffentlich zugängige Verordnung über Luftverkehr vom 21. August 1936 (Reichsgesetzblatt 1-S 1033)
- ©xEinzelbild aus dem Film "Looping & steuerlos": Mit freundlicher Genehmigung von Hellmut Hirth und dem fliegenden Museum Hahnweide.
- Mindestausrüstung ASK 21b: Auszug aus dem Flughandbuch mit freundlicher Genehmigung Fa. Alexander Schleicher, Poppenhausen
- ©xKunstflugbox Walldürn: Auszug aus der AIP mit freundlicher Genehmigung der DFS und des FSCO Walldürn
- ©xBild Rückenflug: Mit freundlicher Genehmigung von Marina Dörder; Cartoon Rückenflug von Martin Spieck
- ©xBild TMG: Mit freundlicher Genehmigung von Wilhelm Düerkop.†, Team-Pilot der RF 5; näher bezeichnete Auszüge aus der Gesetzgebung der EASA
- Abschnitt Flugplan: Dank an die Unterstützung des BMVD und der DFS sowie an den Förderverein Segelkunstflug Bayern für die Flugplanbeispiele
- ©xBild Weg in die Box: Mit freundlicher Genehmigung von Sebastian Dirlam
- ©xBild zeitgleiches Training: Mit freundlicher Genehmigung von Tommy Brückelt
- ©xBilder Passagierkunstflug: Mit freundlicher Genehmigung von Christine Walter
- ©xBild Bocianstaffel: Mit freundlicher Genehmigung von Günter Ambroß.†, dem "Left Wingman" der Bocianstaffel der ehemaligen DDR
- ©xBild kurz gemähte Startstrecke: Mit freundlicher Genehmigung von Sebastian Dirlam
Anker: Allgemeines = SKF-1all; SKF-Ausbildung = SKF-1aus; Ausbildung Basic = SKF-1aus-B; Ausbildung Advanced = SKF-1aus-A; Ausbildung TMG = SKF-1aus-T; Flugsicherung = SKF-1fs; Flugplan = SKF-1plan; Segelkunstflugbetrieb = SKF-1skb; Absprachen = SKF-1ea; Passagier = SKF-1kp; Wissenswertes = SKF-1wi; Resümee = SKF-1re; Quellen = SKF-1qu
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