1.7 Regelungen und Luftraumstruktur
Dieses Kapitel ist gegliedert in:
- 1.7.1 Einteilung des Luftraums in Klassen
- 1.7.2 TMZ (1.7.2.1 Transponder Mandatory Zone), RMZ (1.7.2.2 Radio Mandatory Zone) und ATZ (1.7.2.3 Aerodrome Traffic Zone), 1.7.2.4 weitere Lufträume
- 1.7.3 Luftraumbeschränkungen
- 1.7.4 ICAO-Karte und andere Hilfsmittel
- Zusammenfassung
Vorbemerkung:
Karten und Darstellung werden mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und der Firma Eisenschmidt verwendet. Die Karten sind nicht für navigatorische Zwecke geeignet.
1.7.1 Einteilung des Luftraums in Klassen
SERA.6001 Klassifizierung des Luftraums
ICAO-Definitionen der Luftraumklassen A, B, C, D, E, F und G
Die Definition der Luftraumklassen wurde von der ICAO vorgenommen, jedoch haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, kleine Änderungen für ihr Hoheitsgebiet festzulegen. Je nach Bedarf teilen die Mitgliedstaaten den Luftraum über ihrem Hoheitsgebiet in Klassen ein, die der folgenden Luftraumklassifizierung entsprechen. Derzeit gibt es in Deutschland nur die Lufträume C, D, E und G.
Luftraum Alfa (A)
Derzeit nicht in Deutschland
Es sind nur IFR-Flüge erlaubt. Alle Flüge unterliegen dem Flugsicherungsdienst. alle Flüge werden gestaffelt. Für alle Flüge ist eine kontinuierliche Luft-Boden-Sprechverbindung erforderlich. Alle Flüge bedürfen einer Flugsicherungsfreigabe.
Luftraum Bravo (B)
Derzeit nicht in Deutschland
IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt. Für alle Flüge werden Flugsicherungsdienste angeboten und alle Flüge werden gestaffelt. Für alle Flüge ist eine kontinuierliche Luft-Boden-Sprechverbindung erforderlich. Für alle Flüge ist eine Flugsicherungsfreigabe erforderlich.
Luftraum Charly (C)
Kontrollierter, freigabepflichtiger Luftraum C in Deutschland
IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt. Flugsicherungsdienste werden für alle Flüge bereitgestellt und IFR-Flüge werden von anderen IFR-Flügen und von VFR-Flügen gestaffelt (gegenseitige Abstände). VFR-Flüge erhalten auf Anfrage Luftverkehrsinformationen über andere VFR-Flüge sowie Hinweise der Flugsicherung.
Für alle Flüge ist eine kontinuierliche Luft-Boden-Sprechverbindung erforderlich. Für VFR-Flüge gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 250 kts Indicated Air Speed (IAS) unterhalb von Flugfläche 100 (ca. 10000 ft, 3050 m) über dem mittleren Meeresspiegel. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel für Militärflieger.
Für alle Flüge ist eine Flugsicherungsfreigabe erforderlich.
Abb. 1.7.1.1 Kontrollierter Luftraum "C"
Darstellung in der ICAO-Karte
Abb. 1.7.1.2 Kontrollierter Luftraum "C"
Luftraum Delta (D)
Kontrollierter, freigabepflichtiger Luftraum D in Deutschland
Hiervon gibt es in Deutschland zwei Arten.
- Luftraum D (CTR), das sind die Kontrollzonen direkt über Flugplätzen (z.B Verkehrsflughäfen). Diese reichen bis an den Boden.
Freigabepflichtige Kontrollzone über Flugplätzen Abb. 1.7.1.3 Kontrollierter Luftraum "D" (CTR)
Darstellung in der ICAO-Karte
Abb. 1.7.1.4 Kontrollierter Luftraum "D" (CTR)
- Luftraum D (nicht CTR), diese erweitern den freigabepflichtigen kontrollierten Luftraum um manche Flugplätze (z.B. Verkehrsflughäfen).
Abb. 1.7.1.5 Kontrollierter Luftraum "D" (nicht CTR)
Darstellung in der ICAO-Karte
Abb. 1.7.1.6 Kontrollierter Luftraum "D" (nicht CTR)
Im Luftraum D sind IFR- und VFR-Flüge zulässig und Flugsicherungsdienste werden für alle Flüge angeboten. IFR-Flüge werden von anderen IFR-Flügen gestaffelt. VFR-Flüge erhalten auf Anfrage Verkehrsinformationen über andere VFR-Flüge sowie Ausweichempfehlungen. Für alle Flüge ist eine kontinuierliche Luft-Boden-Sprechverbindung erforderlich. Es gilt auch hier die Geschwindigkeitsbeschränkung von 250 kts Indicated Air Speed (IAS) unterhalb von FL 100 (10 000 ft, ca. 3.050 m) Für alle Flüge ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erforderlich.
Im Luftraum D (nicht CTR) oder C können sich Segelflugsektoren befinden. In der Segelflug-ICAO-Karte sind diese gelb gekennzeichnet. Unter der dort auch angegebenen Frequenz erfährst Du, ob der Sektor freigeben ist und Du keine eigene Freigabe brauchst.
Luftraum Echo (E)
Kontrollierter, nicht freigabepflichtiger Luftraum E in Deutschland
Es sind sowohl IFR- als auch VFR-Flüge erlaubt. IFR-Flüge unterliegen der Flugverkehrskontrolle und IFR-Flüge werden von anderen IFR-Flügen gestaffelt. Alle Flüge werden, soweit möglich, mit Flugverkehrsinformationen versorgt. Für IFR-Flüge ist eine kontinuierliche Luft-Boden-Sprechverbindung erforderlich. Es gilt auch hier die Geschwindigkeitsbegrenzung von 250 kts.
Eine Freigabe ist nicht erforderlich.
Darstellung in der ICAO-Karte
Luftraum Foxtrott (F)
Derzeit nicht in Deutschland
IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt. Alle teilnehmenden IFR-Flüge erhalten Flugverkehrshinweise und alle Flüge erhalten auf Anfrage Fluginformationen. Für IFR-Flüge, die am Flugberatungsdienst teilnehmen, ist eine kontinuierliche Luft-Boden-Sprechverbindung erforderlich, und alle IFR-Flüge müssen in der Lage sein, eine Luft-Boden-Sprechverbindung herzustellen. Für alle Flüge gilt die Geschwindigkeits-beschränkung von 250 kts.
Für den Luftraum F ist keine Freigabe erforderlich.
Luftraum Golf (G)
Unkontrollierter, nicht freigabepflichtiger Luftraum G in Deutschland
Luftraum G ist unkontrollierter Luftraum. Daher brauchst Du auch keine Freigabe.
In Deutschland sind im Luftraum G sind nur VFR-Flüge erlaubt und erhalten auf Anfrage Fluginformationen.
Für alle Flüge gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 250 kts IAS.
Luftraumklassifizierung
Regeln für Segelflieger in den deutschen Lufträumen
Auf der ICAO-Karte kann man sehen, zu welcher Klasse ein Luftraum gehört. Für Segelflugzeugpiloten gilt:
Die Lufträume A und B gibt es derzeit in Deutschland nicht, und werden nicht weiter behandelt.
Der Luftraum C ist in Deutschland ab Flugfläche 100 (in den Alpen ab Flugfläche 130) überall und wird daher nicht in der Karte dargestellt.
Den Luftraum F gibt es derzeit in Deutschlande nicht und wird daher nicht weiter behandelt.
In den Luftraum D, gleich ob dies eine Kontrollzone (CTR) direkt über dem Verkehrsflughafen ist, oder zur Sicherung des an- oder abfliegenden Verkehrs eingerichtet wurde, darf nur mit einer Freigabe vom Turm eingeflogen werden.
Segelflieger erhalten nur im Ausnahmefall eine Freigabe.
D-CTR sind in der ICAO-Karte in rosa hinterlegt (rosa Fläche), ansonsten ist der Luftraum D genauso wie der Luftraum C mit einem dicken blauen Rand markiert.
Luftraum Echo (E):
Segelflug ist hier erlaubt. Eine Freigabe ist nicht erforderlich.
Die Sichtflugbedingungen und Wolkenabstände für den kontrollierten Luftraum sind einzuhalten. Die Begrenzungen ergeben sich aus der ICAO-Karte und sind mit dünnen blauen Linien markiert.
Luftraum Golf (G):
Der Luftraum G ist der untere, unkontrollierte Luftraum. Segelfliegen ist hier erlaubt. Der gesamte Luftraum, dem keine Klassifizierung zugewiesen wurde, ist Luftraum G. Ein Funkkontakt ist nicht erforderlich.
1.7.2 TMZ (Transponder Mandatory Zone), RMZ (Radio Mandatory Zone) und ATZ (Aerodrome Traffic Zone), weitere Lufträume
1.7.2.1 TMZ
Gebiet mit Transponderpflicht
Der Einflug in eine TMZ ist nur mit eingeschaltetem Transponder erlaubt. Zusätzlch muss Hörbereitschaft sichergestellt sein. Der individuelle TMZ -Squawk Code und die Monitorfrequenz ist auf der ICAO-Karte beim betreffenden Flugplatz zu finden. Umfang und der aktive Zeitraum des Luftraumes ergeben sich ebenfalls aus der ICAO-Karte und kann auch über Funk erfragt werden.
In der ICAO-Karte ist dieser Luftraum mit einer dicken schwarzen Strich-Punkt-Strich Linie gekennzeichnet.
Eine Freigabe ist nicht erforderlich.
Ein Transponder sollte aus Sicherheitsgründen immer eingeschaltet sein, auch außerhalb einer TMZ. Flugzeuge ohne ausreichende elektrische Leistung sind außerhalb einer TMZ von dieser Verpflichtung ausgenommen (vgl. SERA 13001 c).
Abb. 1.7.2.1 Transponderregelungen "TMZ"
Darstellung in der ICAO-Karte.
1.7.2.2 RMZ
Gebiet mit Funkkommunikationspflicht
Eine RMZ (Radio Mandatory Zone) ist ein Bereich, in den nur mit einem auf der angegebenen Frequenz geschalteten Funkgerät eingeflogen werden darf. Die RMZ ist in der ICAO-Karte mit einer blauen Strichlinie gekennzeichnet.
Eine Freigabe ist nicht erforderlich.
Abb. 1.7.2.3 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht RMZ
Darstellung in der ICAO-Karte
1.7.2.3 ATZ
Gebiet um einen Flugplatz mit besonderen Ein- und Ausflugbedingungen
ATZ sind Lufträume um einen stark frequentierten Flugplatz, der keine Kontrollzone hat. Hier wird eine Freigabe zum Einflug gefordert.
Abb. 1.7.2.5 Aerodrome Traffic Zone (ATZ) um einen Flugplatz mit besonderen Einflugbedingungen
Im Januar 2022 gibt es zwei eingerichtete ATZ in Egelsbach und in Magdeburg-Cochstedt.
Darstellung in der ICAO-Karte
1.7.2.4 Weitere Lufträume
Lufträume mit HX-Kennzeichnung
Lufträume mit Bedarfsaktivierung, wenn aktiv freigabepflichtig
In Deutschland gibt es einige Lufträume, die nur bei Bedarf aktiviert werden. Dies Lufträume werden in der ICAO-Karte mit HX gekennzeichnet.
Über FIS kann man nachfragen, ob die Lufträume aktiv sind. Ist keine Information über die Aktivierung zu bekommen, ist so zu fliegen, als ob diese Lufträume aktiv sind.
Hier als Beispiel die Lufträume C und D. Es gibt auch noch TMZ (HX).
Abb. 1.7.2.7 Lufträume mit Kennzeichnung "HX"
Lufträume mit ABA – Kennzeichnung (ABA = aircraft relevant bird areas)
Gebiete mit erhöhtem Vogelflugaufkommen
In diesen Gebieten ist zu bestimmten Zeiten mit einem erhöhten Vogelflug aufkommen zu rechnen. Die Gebiete sind in der ICAO-Karte grün gepunktet gekennzeichnet und mit einer Nummer und einer Zeitangabe versehen.
10-07 bedeutet dabei den Zeitraum von Oktober bis Juli.
Darstellung in der ICAO-Karte
Sprungzone
Flugplätze mit Fallschirmsprungbetrieb
Bei Plätzen mit Fallschirmsprungbetrieb wird eine Sprungzone eingerichtet. Dies wird mit einem roten Fallschirmsymbol in der ICAO-Karte dargestellt.
Kleines Symbol bedeutet geringe Aktivitäten. Zumeist am Wochenende.
Großes Symbol bedeutet intensive Aktivitäten. In der Regel von Montag bis Sonntag.
Auf der entsprechenden Platzfrequenz kannst du erfragen, ob Springer in der Luft sind.
Da Fallschirmspringer nicht ausweichen können, sollte die Sprungzone umflogen werden.
Darstellung in der ICAO-Karte
1.7.3 Luftraumbeschränkungen
Beschränkungsgebiete (ED-R) und Gefahrengebiete (ED-D).
1.7.3.1 Flugbeschränkungsgebiete (ED-Rxx)
Lufträume mit besonderen Einschränkungen, Einflugverbot wenn aktiv
Es sind Lufträume, in denen Einschränkungen gelten, meist aufgrund militärischer Aktivitäten aber auch zum Schutz von Kernreaktoren oder dem Regierungssitz. In der AIP kannst Du nachlesen, wann sie aktiv sind und ob sie durch ein NOTAM aktiviert werden.
In der ICAO-Karte sind diese Lufträume durch eine rote breite schraffierte Linie dargestellt.
Oft sind diese Lufträume am späten Nachmittag und am Wochenende nicht aktiv, also frei. Im Zweifelsfall kannst du beim Fluginformationsdienst per Funk anfragen, ob das Gebiet aktiv ist.
Die Frequenz von Langen-Information findest du auf der ICAO Karte.
Darstellung in der ICAO-Karte
1.7.3.2 Gefahrengebiete (D Danger) (ED-Dxx)
Zu meidende Gebiete (nicht freigabepflichtig)
Es sind Bereiche, in denen Aktivitäten durchgeführt werden, die die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden können (z. B. Schießgebiete). Es wird empfohlen, ein aktives Gefahrengebiet zu meiden.
In der ICAO-Karte sind diese Lufträume wie Beschränkungsgebiete durch eine rote breite schraffierte Linie dargestellt.
In der ICAO-Karte sind diese Lufträume wie Beschränkungsgebiete durch eine rote breite schraffierte Linie dargestellt.
Darstellung in der ICAO-Karte
1.7.3.3 TRA
Zeitweise aktivierte Gebiete (nicht freigabepflichtig)
TRA (temporary reserved aera) sind Bereiche, die zeitweise aktiviert sind. Hier werden Testflüge und militärische Übungen durchgeführt. Sie werden aber auch zum Schutz von Atom- und Chemieanlagen eingerichtet.
Die Aktivierungszeiten stehen im AIP und werden durch NOTAMs bekanntgegeben. Die FIS gibt auch Informationen über die Aktivierungszeiten auf Anfrage bekannt.
1.7.4 ICAO Karte und andere Hilfsmittel
Darstellung der Lufträume in Karten und Software
Damit Du die einzelnen Lufträume erkennen kannst, sind diese in der ICAO-Karte dargestellt.
Freigabepflichtige Lufträume sind besonders gekennzeichnet, sie sind mit einem dicken blauen Rahmen umgeben oder sogar rot (D-CTR) unterlegt.
Da sich oft etwas ändert, wird die Karte jedes Jahr neu aufgelegt und hat dann den Flugsicherungsaufdruck für das entsprechende Jahr.
Die ICAO-Karte gibt es in zwei Ausgaben
Standardausgabe für die
allgemeine Luftfahrt: Abb. 1.7.4.1 ICAO-Karte |
Ausgabe für den Segelflug. Hier sind besondere
Lufträume für den Segelflug hervorgehoben:
Abb. 1.7.4.2 ICAO-Karte Segelflug |
Neben der ICAO-Karte kannst Du auch eine entsprechende Software auf dein PDA oder Handy laden.
Hier gibt es für den Segelflug zwei gebräuchliche:
- LK 8000 und
- xc-soar.
Beide sind kostenlos im Internet zu finden. Beide haben moving-map Funktionen und eine Vielzahl von Informationen für den Segelflug.
Abb. 1.7.4.3 |
Abb. 1.7.4.4 |
Das Kartenmaterial für diese Programme, also die Lufträume, stellt die DFS kostenlos zur Verfügung und man kann sie von der Homepage des DAeC herunterladen.
Das Gerät warnt dann, wenn Du dich einem Luftraum näherst, für den Du eine Freigabe brauchst.
Zusammenfassung
Der Luftraum ist in Klassen eingeteilt. In Deutschland haben wir die Lufträume C, D, E und G, sowie CTR, ED-R, ED-D, TMZ und RMZ.
- Der Standard-Luftraum in Deutschland ist:
- G bis 2500ft über Grund
- E bis FL100, 10.000 ft (etwa 3050m)
- C ab FL100
Alle Abweichungen von dieser Einteilung sind auf der ICAO-Karte angegeben.
Luftraumklassifizierung:
Luftraum A: verboten für Segelflieger, nur IFR-Verkehr
Luftraum B: Funkkontakt, Erlaubnis ist erforderlich.
Luftraum C: Dies ist kontrollierter Luftraum für den eine Freigabe erforderlich ist.
Luftraum D ist kontrollierter Luftraum und gibt es als CTR und weiteren freigabepflichtigen kontrollierten Luftraum.
Segelflieger dürfen in der Regel nicht in die Lufträume C und D einfliegen, es sei denn sie befinden sich in freigegebenen Segelflugsektoren (auf der ICAO-Karte gelb hinterlegt).
Luftraum E: Ist kontrollierter Luftraum.
Hier ist der Segelflug ohne Freigabe erlaubt. Es müssen die Sichtflugbedingungen für kontrollierten Luftraum erfüllt sein.
Luftraum F: Diesen Luftraum gibt es in Deutschland zurzeit nicht.
Luftraum G: Dieser Luftraum ist unkontrolliert und es reichen die Sichtflugbedingungen für den unkontrollierten Luftraum. Es ist keine Freigabe erforderlich.
Die TMZ:
Eine TMZ (Transponder Mandatory Zone) ist ein Gebiet in dem Transponderpflicht besteht.
Die RMZ:
Eine RMZ (Radio Mandatory Zone) ist ein Gebiet mit einer speziellen Funkpflicht. Hier muss das Funkgerät betriebsbereit auf der angegebenen Frequenz sein. Du bist verpflichtet, mitzuhören und dich bei Anruf zu melden.
Die RMZ und die TMZ sind Teil eines anderen Luftraumes, meist E. Daher müssen die Sichtflugbedingungen für den kontrollierten Luftraum eingehalten werden.
Die ATZ:
Eine ATZ (Air Traffic Zone) ist ein Luftraum der stark frequentierte Flugplätze ohne Kontrollzone umschließt. Der Einflug darf nur mit einer Freigabe erfolgen.
Flugbeschränkungsgebiete:
(ED-Rxx), sind Gebiete, in denen Einschränkungen gelten, meist aufgrund militärischer Aktivitäten. Über die Nutzung kannst du dich im AIP oder über Langen Information per Funk informieren.
Gefahrengebiete:
(ED-Dxx), sind Gebiete in die, nur wenn sie nicht aktiv sind, eingeflogen werden darf.
Die Lufträume sind in der ICAO-Karte dargestellt.
Es gibt aber auch Navigationssoftware die du zur Flugvorbereitung und im Flug verwenden kannst.
Abb. 1.7.b Luftraumstruktur und Sichtflugregeln in Deutschland
Anker: TMZ = Regel1; RMZ = Regel1a: AMZ = Regel1b; weitere =Regel1c; LR-Beschränkungen/Gebiet = Regel2; Gefahrengebiet = Regel2b; TRA = Regel2c; ICAO-Karte = Regel3; Zusammenfassung = Regel-Zus
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