1.1 Internationales Recht: Abkommen und Organisationen
International law: conventions, agreements and organisations
Kapitel 1.1 beschreibt die internationalen und nationalen Organisationen und die internationalen Vorschriften. Die nationalen Vorschriften werden laut EASA nur in Kapitel 1.14 behandelt. Da du dieses Wissen für das Studium der nächsten Kapitel benötigst, sollest du nach dem Studium dieses Kapitels das Kapitel 1.14 durcharbeiten.
Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:
- Allgemeines
- 1.1.1 ICAO
- 1.1.2 EASA
- 1.1.3 EUROCONTROL
- 1.1.4 Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- 1.1.4.4 Deutscher Wetterdienst (DWD)
Allgemeines
Gliederung der nationalen und internationalen Luftfahrt-Organisationen
Die Vorschriften für die Luftfahrt haben einen starken internationalen Charakter, nicht nur in Europa, sondern auch weltweit. Die Regeln sind in fast allen Ländern ähnlich. Die Abbildung unten zeigt von oben nach unten, welche Organisationen an der Regulierung der Luftfahrt beteiligt sind.
Abb. 1.1 Allgemeine Gliederung
Die Segelflugvereine in Deutschland sind Mitglieder von Landesverbänden (z.B. BWLV e. V.) und dieser ist Mitglied im Deutschen Aero Club (DAeC). Der DAeC ist Mitglied in der European Gliding Union (EGU), einer Organisation mit mehr als 80.000 Segelflugpiloten und ca. 20.000 Segelflugzeugen. |
Die EGU hat Einfluss auf die Festlegung von Regeln bei der EASA (European Union Aviation Safety Agency).
Viele Länder der Welt sind Mitglieder der ICAO (International Civil Aviation Organization). Die ICAO stellt Empfehlungen für die zivile Luftfahrt auf, die für alle Länder gelten. Die EASA regelt die Angelegenheiten für die EU-Mitgliedstaaten und die zusätzlichen Länder.
1.1.1 ICAO
Aufgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
Die ICAO ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation, die auf der Grundlage des Chicagoer Abkommens (1944) gegründet wurde.
Die ICAO wurde 1947 gegründet und hat ihren Sitz in Montreal. Sie ist eine Organisation der UN (Vereinte Nationen) zur Koordinierung und Regelung des internatio-nalen Luftverkehrs. Das Hauptziel der ICAO ist die Förderung einer sicheren internationalen Luftfahrt. Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass jedes Land die volle Verantwortung für den Luftraum über seinem Territorium und seinen Hoheitsgewässern hat. |
Der Luftraum über einem Land darf nur nach vorheriger Zustimmung für internationale Flüge genutzt werden. Die Länder, die Mitglied der ICAO sind, erteilen sich gegenseitig die Genehmigung für zivile Flüge in ihrem Luftraum. Für diese Länder ist daher keine vorherige Genehmigung erforderlich. Die teilnehmenden Länder können den Flugzeugen, die ihren Luftraum nutzen, Regeln und Bedingungen auferlegen, wie z.B. die Vorlage eines Flugplans (siehe: 1.8 Flugsicherungsdienst). Ein Land kann auch die Luftfahrt in Teilen seines Luftraums verbieten oder einschränken.
Derzeit haben 191 Länder die Konvention unterzeichnet. Sie erklären damit, dass sie die Normen und empfohlenen Verfahren (Standards and Recommended Practices (SARPs)) in ihrem Land so gut wie möglich übernehmen werden.
Die ICAO macht Vorschläge für internationale Luftfahrtvorschriften, die sogenannten SARPs, und wenn diese in die Gesetzgebung der Mitgliedsländer aufgenommen werden, sind sie verbindlich. Die SARPs sind in den Anhängen (Appendices) des Chicagoer Abkommens festgelegt.
Es gibt 19 Anhänge:
- Zulassung von Luftfahrpersonal
- Luftverkehrsregeln
- Flugwetterdienst
- Luftfahrtkarten
- Maßeinheiten
- Betrieb von Luftfahrzeugen
- Nationalität und Registrierung von Luftfahrzeugen
- Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
- Einrichtungen
- Flugfernmeldedienst
- Flugverkehrsdienste
- Such- und Rettungsdienste
- Untersuchung von Flugunfällen
- Flugplätze
- Flugberatungsdienst
- Schutz der Umwelt (Fluglärm)
- Sicherheit im Luftverkehr
- Sicherheitsbestimmungen für den Transport von gefährlichen Gütern mit dem Flugzeug
- Sicherheitsmanagement
Anhang 1 der ICAO enthält auch Regeln für den Segelflug.
1.1.2 EASA
Aufgaben der European Union Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Flugsicherheit)
Die EASA wurde im Jahr 2002 gegründet. Sie ist die europäische Agentur für Flugsicherheit und somit eine Einrichtung der Europäischen Union mit regulatorischen und exekutiven Aufgaben im Bereich der Flug-sicherheit.
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Die EASA bietet eine gemeinsame Luftfahrtregelung für die Europäische Union. Sie untersteht direkt der EU und ist in Köln angesiedelt. Die Entscheidungen der EASA müssen nicht von den Parla-menten der EU-Länder genehmigt werden. |
Die nationalen Behörden (National Aviation Authorities NAA) müssen die EASA-Vorschriften in ihrem Land umsetzen. In Deutschland wird dies vom Luftfahrtbundesamt (LBA) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) durchgeführt.
Zustandekommen eines Regelungsvorschlags für die Luftfahrt:
- Verordnungen der EU (VO(EU)) werden vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen und veröffentlicht.
Sie werden für die Luftfahrt von der EASA vorbereitet. Diese Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
VO(EU) werden durch das Jahr ihrer Veröffentlichung und einer laufenden Nummer gekennzeichnet (z.B. VO(EU) 2018/1139).
Eine für die Luftfahrt wichtige VO(EU) ist die VO(EU) 2018/1139 vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt.
Diese VO(EU) 2018/1139 regelt grundsätzlich alle Belange des Luftverkehrs in allen 31 EASA-Teilnehmerländer (s.o.). Sie ist sozusagen das „Grundgesetz“ der Regeln für den Luftverkehr in ihrem Geltungsbereich.
- Durchführungsverordnungen der EU (DVO(EU)) werden von der Kommission der EU erlassen.
Diese Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
DVO(EU) werden ebenfalls durch das Jahr ihrer Veröffentlichung und einer laufenden Nummer gekennzeichnet (z.B. DVO(EU) 2018/1976).
Eine für den Segelflug wichtige DVO (EU) ist die DVO (EU) 2018/1976 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Eine weitere für den Segelflug wichtige DVO ist die DVO(EU) 2020/358 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 in Bezug auf Lizenzen für Segel-flugzeugpiloten. Diese DVO(EU) gilt ab dem 8. April 2020.
- Die EASA erlässt sogenannte „Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)” zu den von der EU herausgegebenen VO(EU) und DVO(EU) (AMC&GM).
Für das Lizenzwesen im Segelflug hat die EASA die „Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) to Part-SFCL Requirements for sailplane flight crew licensing” vom 18. März 2020 veröffentlicht.
Im Gegensatz zu den VO(EU) und DVO(EU), die von amtswegen in die Sprachen der Mitgliedsländer übersetzt werden, erscheinen die AMC&GM nur in der englischen Sprache.
Zur besseren Übersichtlichkeit hat die EASA die Regeln für bestimmte Luftfahrzeugkategorien in sogenannten „EASY ACCESS RULES“ zusammengefasst. Für den Segelflug hat die EASA das Sailplane Rule Book (Easy Access for Sailplanes) im Oktober 2020 veröffentlicht. Es enthält die Vorschriften, die Segelflieger zu beachten haben.
Die EASA regelt u.a.:
- die Zulassung von neuen Luftfahrzeugmustern und die Anforderungen an die Lufttüchtigkeit (Lufttüchtigkeit/Zertifizierung)
- Instandhaltung und die Lufttüchtigkeitsanweisungen (ADs)
- Lizenzierung
- die Anforderungen an den Flugbetrieb (Air Operation Regulation und Airport (Ops))
- die Luftverkehrskontrolle
SERA Die Standardisierten Europäischen Luftverkehrsregeln
Siehe die Website der EASA: https://www.easa.europa.eu
Es gibt 31 EASA-Teilnehmerländer, denn neben den 27 EU-Ländern sind die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein Mitglied.
1.1.3 EUROCONTROL
Aufgaben der European Organisation for the Safety of Air Navigation (Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt)
Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (englisch European Organisation for the Safety of Air Navigation; Abkürzung EUROCONTROL) ist eine internationale Organisation zur zentralen Koordination der Luftverkehrskontrolle in Europa mit Dienstsitz in Brüssel. Ziel ist die Entwicklung eines nahtlosen europäischen Flugverkehrs-Management-Systems, das unter Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus, Reduzierung der Kosten und Schonung der Umwelt dem ständig wachsenden Flugverkehr Rechnung tragen soll. |
Zur weiteren Steigerung der Effektivität im Flugverkehrsmanagement hat die Organisation mit der Europäischen Kommission das dreiphasige Single European Sky ATM Research Programme (SESAR) begonnen.
1.1.4 Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Aufgaben des BMDV in Bezug auf die Luftfahrt, untergeordnete Bundesbehörden und Dienststellen
1.1.4.1 Luftfahrtbundesamt (LBA)
Wichtige Aufgaben und Zuständigkeiten des LBA
Das LBA ist eine Bundesoberbehörde und dem BMDV direkt nachgeordnet. Es hat seinen Sitz in Braunschweig. Zu den vielfältigen Aufgaben in der Verwaltung der deutschen Luftfahrt sind untenstehend die wichtigsten genannt. |
- Überwachung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgeräten
- Zulassung von Luftfahrtgeräten
- Führung der Luftfahrzeugrolle
- Musterzulassungen
- Verkehrszulassungen
- Lizensierung von fliegerischem und technischen Personal
- Anerkennung von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen
- Erlaubnisbehörde für IFR-Piloten
- Unterstützung, ggf. Entscheidung bei flugmedizinischen Fragen
1.1.4.2 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Aufgabe der BFU
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Die Bundesbehörde ist dem BMDV nachgeordnet und hat ihren Sitz in Braunschweig. Ihre Aufgabe besteht aus den Untersuchungen von Flugunfällen und Störungen beim Betrieb von zivilen Luftfahrzeugen. Die Untersuchungen haben ausschließlich zum Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen künftige Unfälle und Störungen vermieden werden können. |
1.1.4.3 Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
Angebotene Dienste der Deutschen Flugsicherung
Flugsicherung dient der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs im Auftrag des Bundes und hat ihren Sitz in Langen.
Dienste:
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Diese og. Dienste sind u. a. im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §27c aufgeführt. Einige davon sind keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes und werden zu Marktbedingungen als privatwirtschaftliche Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union erbracht.
1.1.4.3 Deutscher Wetterdienst (DWD)
Aufgaben des DWD und der Flugwetterwarten
Der DWD hat seinen Sitz in Offenbach. Er ist ebenfalls eine Bundesbehörde und dem BMDV nachgeordnet. Die Flugwetterwarten auf den Flughäfen unterstehen dem Deutschen Wetterdienst.
Aufgaben:
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1.1.5 Landesluftfahrtbehörden
Aufgaben der Landesluftfahrtbehörden
In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Landesluftfahrtbehörde (LLB).
Die Aufgaben sind u.a.:
- Genehmigung von Flugplätzen
- Genehmigung von Segelfluggeländen
- Erweiterung der Genehmigung von Segelfluggelände
- Erteilung von Wiederstartgenehmigungen nach einer Notlandung
- Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen
- Erlaubnisbehörde für VFR-Piloten
- Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Genehmigungsbehörde für Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO)
Zusammenfassung
- Jedes Land ist Herr über seinen eigenen Luftraum, aber der Luftverkehr ist grenzüberschreitend und bedarf deshalb internationaler Regelungen.
- Das Chicagoer Abkommen von 1944 ist die Grundlage für die Gründung der ICAO im Jahr 1947.
- Die ICAO ist eine Agentur (Einrichtung) der UN.
- Die ICAO ist die Luftfahrtorganisation für die ganze Welt, die sich mit einheitlichen Regelungen für die zivile Luftfahrt beschäftigt. Militärischer Luftverkehr wird nicht geregelt.
- Die Vorschläge der ICAO sind in Anhängen (Annexes to the Chicago Convention) aufgeführt. Sie treten in einem Land in Kraft, wenn die Regierung dieses Landes sie angenommen hat. Viele Vorschriften in Deutschland und Europa sind (fast) wörtlich von der ICAO übernommen. .
- In Europa kümmert sich nun die Europäische Union um die Umsetzung der ICAO-Vorschriften. Die EU-Verordnungen sind für die Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich.
- Die EASA hat die Aufgabe, einheitliche und hohe Sicherheits- und Umweltstandards auf europäischer Ebene zu erstellen und zu überwachen. Sie bereitet die europäische Luftfahrtgesetzgebung vor und unterstützt die Europäische Kommission bei der Einhaltung der Gesetzgebung.
- Die Basis der EU-Vorschriften bildet die Grundverordnung. Die Grundverordnung ist in Vorschriften unterteilt, die sich mit der erstmaligen Lufttüchtigkeit, der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, dem Flugpersonal usw. befassen. Jeder Teil ist weiter in Anhänge untergliedert. Diese Anhänge haben eine Nummer, die durch eine römische Ziffer gekennzeichnet ist, und einen Namen, der mit Part beginnt. Zum Beispiel ein Teil FCL und ein Teil Med. Jedes Teil hat seinen eigenen AMC und GM. Siehe z.B. Acceptable Means of Compliance and Guidance Material zu Part-MED, in dem festgelegt ist, welche medizinischen Anforderungen Segelflugzeugpiloten bei einer medizinischen Untersuchung erfüllen müssen. Guidance Material gibt eine Erläuterung zu einer Vorschrift, die Acceptable Means of Compliance beschreiben im Detail, wie die Vorschrift erfüllt werden muss.
- Die wichtigsten europäischen Regeln für die Nutzung des Luftraums sind in der SERA-Verordnung (Standardised European Rules of the Air) enthalten.
- In der SERA wurden die meisten Regeln von der ICAO übernommen. Auf diese Weise regelt die EASA den Stoff, den du für die SPL-Prüfung wissen musst. Wenn du dir die Namen der Kapitel ansiehst, erkennst du, dass sie aus den Anhängen der ICAO stammen.
- Die deutsche Gesetzgebung ist eine Ergänzung zur europäischen Gesetzgebung. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung wurde das alte Luftfahrtgesetz nach und nach durch das Luftverkehrsgesetz ersetzt.
- Die Bundestelle zu Untersuchung von Flugunfällen (BFU) hat die Aufgabe, schwere Vorfälle und Unfälle in der Luftfahrt zu untersuchen und darüber zu berichten.
Anker: Allgemeines = Orga-0; ICAO = Orga-1; EASA = Orga-2; Eurocontrol = Orga-3; BMVD = Orga-4; L-Behörden = Orga-5; Zusammenfassung = Orga-Zus
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