1.9 Luftfahrtinformationsdienste

Aeronautical information service (AIS) (ICAO Annex 15)
xx
xx

Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:

xx
xx

1.9.1  Luftfahrttechnische Veröffentlichungen

Publikationen der Deutschen Flugsicherung

Die ICAO gibt Richtlinien vor, wie jedes Land Informationen veröffentlichen sollte, die für den Luftverkehr notwendig sein können. In Deutschland wird dies von der Deutschen Flugsicherung (DFS) durchgeführt. Sie geben folgende Publikationen heraus: die AIP, AIRACs, NOTAMs, AICs, NfL und die ICAO-Karten.

Ein Segelflieger sollte immer eine aktuelle Karte mit den vorgeschriebenen Navigationsdaten des Gebietes, in dem er fliegt, mitführen. Die ist  z.B. die sogenannte ICAO-Karte (oder eine digitale Version dieser Karte).

LR Bild 1.7 23 web 1100

Abb. 1.9.1 ICAO Karte Segelflug
xx
xx
xx

1.9.2  AIP

Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication) für den IFR- und VFR-Flugverkehr

Jedes ICAO-Land sollte eine AIP haben. Das AIP-Deutschland ist im Internet verfügbar. Diese Publikation wird ständig aktualisiert und enthält alle aeronautischen Informationen für den IFR- und VFR-Flugverkehr. Es handelt sich um Anweisungen, die einen permanenten Charakter haben.

Das AIP ist in 3 Teile unterteilt:

  • Teil 1-GEN (GENeral = allgemein), enthält eine Zusammenfassung der für die Praxis wichtigen Vorschriften. Es enthält auch Tabellen: Abkürzungen, Umrechnungen, Stunden von Sonnenaufgang und Sonnenuntergang usw.;
  • Teil 2 - En route (ENR), die Vorschriften während des Fluges. die Luftraumklassifizierung, Flugplanungsverfahren, Beschränkungsgebiete etc.:
  • Teil 3 - Flugplätze (AD). (Flugplatz), die Vorschriften und Verfahren für jeden Flugplatz, wie z.B. die Anflugkarten, Kontaktadressen, Landebahnen usw..

Es gibt außerdem einen AIP-IFR und einen AIP-VFR, welche auch kostenlos online bezogen werden können →  https://aip.dfs.de/basicAIP/.

 

 

AIP auf Dyn

Abb. 1.9.2  Luftfahrthandbuch AIP (historisches Bild)
xx
xx
xx

1.9.3  AIRACs

Aeronautical Information Regulation and Control publications

AIRACs sind Ankündigungen von Umständen oder kurzfristigen Änderungen, die noch nicht im AIP enthalten sind, aber zu gegebener Zeit im AIP enthalten sein werden.
xx
xx
xx

1.9.4  NOTAMs

Hinweise für Luftfahrer, die du vor jedem Überlandflug lesen sollst

NOTAMs sind vorübergehende Regeln. Ein NOTAM enthält eine Warnung oder einen Hinweis. Eine Warnung vor Vögeln, defekter Flugplatzbeleuchtung, gesperrten Start- und Landebahnen und Rollwegen, defekten Funkfrequenzen und so weiter. Ein Hinweis kann über die Nutzung von Beschränkungsgebiete (ED-R) sein.

Ein NOTAM kann auch eine provisorische Änderung des AIP sein. Von jedem Segelflieger, der einen Überlandflug machen will, wird erwartet, dass er die für diesen Tag relevanten NOTAMs kennt. Diese Vorbereitung erfolgt am einfachsten über die Website der DFS nach vorheriger Anmeldung im Bereich „Flugvorbereitung“ und dann „VFR-e-Bulletin“. Dieses Bulletin besteht inzwischen aus drei Teilen (Karte, Text und Info) und kann ausgedruckt als Nachweis für die Flugvorbereitung verwendet werden.

Diese NOTAMs gibt es ebenfalls unter dem DFS-Portal ais.dfs.de .

 

LR Bild 1.9 3 web1100Abb. 1.9.4  VFR e-Bulletin (nur online über das AIS-Portal der DFS)

NOTAMs sind leider in einem seit 1924 unveränderten Format geschrieben, ohne Groß- und Kleinschreibung, ohne Sonderzeichen und ohne Satzzeichen. Über 99% der NOTAMs sind für die meisten Piloten irrelevant, aber es können sich auch lebensnotwendige Informationen darin verstecken.

Beispiele für NOTAMs sind:

From 27 Mar 2021 13:05 until 24 Apr 2021 23:59         OBST LGT WINDPARK HILLMERSDORF 514225N 0133023E OUT OF SERVICE.

Hiermit wird hingewiesen, dass ein „Obstacle light“, d.h. die Beleuchtung eines Windrads an den Koordinaten 51°42‘25‘‘N 013°30‘23‘‘E defekt ist.

From 29 Mar 2021 06:52 until 01 Apr 2021 18:00             RWY 12/30 CLSD DUE TO WIP - BUT USABLE FOR TAXIING.

Bei diesem Flugplatz-Notam wird hingewiesen, dass die Piste 12/30 geschlossen wegen Bauarbeiten ist (closed due to work in in progress), aber zum Rollen verwendet werden darf.
xx
xx
xx

1.9.5  AICs

Aeronautical Information Circulars

AIC-Publikationen sind Ankündigungen oder Informationen, die nicht per NOTAM verbreitet werden dürfen und sich auf die Flugsicherheit, die Nutzung von Navigationshilfen und/oder technische oder administrative Angelegenheiten beziehen können.

Die AIP IFR ist jetzt – inklusive der Supplements (SUPs) und Aeronautical Information Circulars (AIC) sowie der Links zu den VFR SUPs und AICs – über das AIS-Portal unter www.dfs-ais.de rund um die Uhr direkt über die Startseite ohne Registrierung abrufbar.
xx
xx
xx

1.9.6  Nachrichten für Luftfahrer (NfL)

Die NfL enthalten für Luftfahrer verbindliche Bekanntmachungen von Anordnungen sowie wichtige Informationen für die Luftfahrt. Sie haben meist einen größeren Umfang als NOTAMs, d.h. meist mehrere Seiten, und sind eher langfristig.

NFL web1100Abb. 1.9.6  Nachrichten für Luftfahrer

Übliche Inhalte der NfL betreffen:

Flugplätze, Flugsicherung, Luftverkehrsvorschriften, Luftraumstruktur, Musterzulassung, Luftfahrtpersonal und viel mehr.

Die Umsetzung der NfL ist für Luftfahrer verbindlich. Sie werden allerdings nur kostenpflichtig über die DFS-Tochtergesellschaft Eisenschmidt GmbH vertrieben.
xx
xx
xx

1.9.7 LTAs, ADs und TMs

Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Airworthiness Directives und Technische Mitteilungen

Wenn ein Flugzeugmuster sicherheitsrelevante Probleme aufweist, müssen die Halter dringend informiert werden. Diese schreiben vor:

  • Einmalige oder regelmäßige Kontrollen von Bauteilen;
  • Reparaturen;
  • Einschränkungen (z.B. kein Kunstflug);
  • Komplette Stilllegung eines Musters.

Einige müssen sofort umgesetzt werden, andere haben eine Frist.

Früher erfolgte dies über Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA), die vom Hersteller in Kollaboration mit dem LBA herausgegeben wurden.

Heutzutage (seit 2005) gibt die EASA die Lufttüchtigkeitsanweisungen in Form von ADs (Airworthiness Directives) heraus. Du kannst diese ADs auf der EASA-Website finden.

TM AD web1100Abb. 1.9.7  TM (Technische Mitteilung) und AD Airworthiness Directive)   

Außerdem kannst du die Übersicht von LTAs und Ads für einen Muster auf der Website vom Musterbetreuer finden. In dieser Liste sind auch technische Mitteilungen (TM) zu finden. Diese sind freiwillige Veränderungen eines Musters, z.B. ein verändertes Bremsklappenhebel oder der Einbau von Winglets.
xx
xx
xx

Zusammenfassung

Die DFS ist Herausgeber der folgenden Luftfahrtpublikationen:

1. Das AIP, unterteilt in:

     Teil 1 - GEN (allgemeine Vorschriften)

     Teil 2 - En route (ENR) (en route = auf dem Weg)

     Teil 3 - Flugplätze (AD). (Flugplatz), Informationen und Karten der Flugplätze.

2. AIRACs: Kurzfristige Änderungen, die noch nicht im AIP enthalten sind.

3. NOTAMs, Kurzzeitregeln, enthalten eine Warnung oder Anweisung.

4. AICs, betreffen die Flugsicherheit, die Nutzung von Navigationshilfen und/oder technische oder administrative Angelegenheiten.

5. Die Nachrichten für Luftfahrer: Ausführliche Regelungen und Anweisungen.

Die EASA gibt ADs (Airworthiness Directives), also Lufttüchtigkeitsanweisungen, heraus, wenn ein sicherheitsrelevantes Problem in einem Flugzeugmuster entdeckt wird.

 Anker: Veröffentlichungen = Luftinf0;  AIP = Luftinfo1; AIRRACs = Luftinfo2; NOTAMs = Luftinfo3; AIC = Luftinfo4; NfL = Luftinfo5; LTA = Luftinfo6; Zusammenfassung = Luftinfo-Zus 

xxxx

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.