1.9 Luftfahrtinformationsdienste
Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:
- 1.9.1 Luftfahrttechnische Veröffentlichungen
- 1.9.2 AIP
- 1.9.3 AIRACs
- 1.9.4 NOTAMs
- 1.9.5 AICs
- 1.9.6 Nachrichten für Luftfahrer
- 1.9.7 LTAs/ADs und TMs
- Zusammenfassung
1.9.1 Luftfahrttechnische Veröffentlichungen
Publikationen der Deutschen Flugsicherung
Die ICAO gibt Richtlinien vor, wie jedes Land Informationen veröffentlichen sollte, die für den Luftverkehr notwendig sein können. In Deutschland wird dies von der Deutschen Flugsicherung (DFS) durchgeführt. Sie geben folgende Publikationen heraus: die AIP, AIRACs, NOTAMs, AICs, NfL und die ICAO-Karten.
Ein Segelflieger sollte immer eine aktuelle Karte mit den vorgeschriebenen Navigationsdaten des Gebietes, in dem er fliegt, mitführen. Die ist z.B. die sogenannte ICAO-Karte (oder eine digitale Version dieser Karte).
1.9.2 AIP
Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication) für den IFR- und VFR-Flugverkehr
Jedes ICAO-Land sollte eine AIP haben. Das AIP-Deutschland ist im Internet verfügbar. Diese Publikation wird ständig aktualisiert und enthält alle aeronautischen Informationen für den IFR- und VFR-Flugverkehr. Es handelt sich um Anweisungen, die einen permanenten Charakter haben.
Das AIP ist in 3 Teile unterteilt:
- Teil 1-GEN (GENeral = allgemein), enthält eine Zusammenfassung der für die Praxis wichtigen Vorschriften. Es enthält auch Tabellen: Abkürzungen, Umrechnungen, Stunden von Sonnenaufgang und Sonnenuntergang usw.;
- Teil 2 - En route (ENR), die Vorschriften während des Fluges. die Luftraumklassifizierung, Flugplanungsverfahren, Beschränkungsgebiete etc.:
- Teil 3 - Flugplätze (AD). (Flugplatz), die Vorschriften und Verfahren für jeden Flugplatz, wie z.B. die Anflugkarten, Kontaktadressen, Landebahnen usw..
Es gibt außerdem einen AIP-IFR und einen AIP-VFR, welche auch kostenlos online bezogen werden können → https://aip.dfs.de/basicAIP/.
1.9.3 AIRACs
Aeronautical Information Regulation and Control publications
1.9.4 NOTAMs
Hinweise für Luftfahrer, die du vor jedem Überlandflug lesen sollst
NOTAMs sind vorübergehende Regeln. Ein NOTAM enthält eine Warnung oder einen Hinweis. Eine Warnung vor Vögeln, defekter Flugplatzbeleuchtung, gesperrten Start- und Landebahnen und Rollwegen, defekten Funkfrequenzen und so weiter. Ein Hinweis kann über die Nutzung von Beschränkungsgebiete (ED-R) sein.
Ein NOTAM kann auch eine provisorische Änderung des AIP sein. Von jedem Segelflieger, der einen Überlandflug machen will, wird erwartet, dass er die für diesen Tag relevanten NOTAMs kennt. Diese Vorbereitung erfolgt am einfachsten über die Website der DFS nach vorheriger Anmeldung im Bereich „Flugvorbereitung“ und dann „VFR-e-Bulletin“. Dieses Bulletin besteht inzwischen aus drei Teilen (Karte, Text und Info) und kann ausgedruckt als Nachweis für die Flugvorbereitung verwendet werden.
Diese NOTAMs gibt es ebenfalls unter dem DFS-Portal ais.dfs.de .
Abb. 1.9.4 VFR e-Bulletin (nur online über das AIS-Portal der DFS)
NOTAMs sind leider in einem seit 1924 unveränderten Format geschrieben, ohne Groß- und Kleinschreibung, ohne Sonderzeichen und ohne Satzzeichen. Über 99% der NOTAMs sind für die meisten Piloten irrelevant, aber es können sich auch lebensnotwendige Informationen darin verstecken.
Beispiele für NOTAMs sind:
From 27 Mar 2021 13:05 until 24 Apr 2021 23:59 OBST LGT WINDPARK HILLMERSDORF 514225N 0133023E OUT OF SERVICE.
Hiermit wird hingewiesen, dass ein „Obstacle light“, d.h. die Beleuchtung eines Windrads an den Koordinaten 51°42‘25‘‘N 013°30‘23‘‘E defekt ist.
From 29 Mar 2021 06:52 until 01 Apr 2021 18:00 RWY 12/30 CLSD DUE TO WIP - BUT USABLE FOR TAXIING.
1.9.5 AICs
Aeronautical Information Circulars
AIC-Publikationen sind Ankündigungen oder Informationen, die nicht per NOTAM verbreitet werden dürfen und sich auf die Flugsicherheit, die Nutzung von Navigationshilfen und/oder technische oder administrative Angelegenheiten beziehen können.
1.9.6 Nachrichten für Luftfahrer (NfL)
Die NfL enthalten für Luftfahrer verbindliche Bekanntmachungen von Anordnungen sowie wichtige Informationen für die Luftfahrt. Sie haben meist einen größeren Umfang als NOTAMs, d.h. meist mehrere Seiten, und sind eher langfristig.
Abb. 1.9.6 Nachrichten für Luftfahrer
Übliche Inhalte der NfL betreffen:
Flugplätze, Flugsicherung, Luftverkehrsvorschriften, Luftraumstruktur, Musterzulassung, Luftfahrtpersonal und viel mehr.
1.9.7 LTAs, ADs und TMs
Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Airworthiness Directives und Technische Mitteilungen
Wenn ein Flugzeugmuster sicherheitsrelevante Probleme aufweist, müssen die Halter dringend informiert werden. Diese schreiben vor:
- Einmalige oder regelmäßige Kontrollen von Bauteilen;
- Reparaturen;
- Einschränkungen (z.B. kein Kunstflug);
- Komplette Stilllegung eines Musters.
Einige müssen sofort umgesetzt werden, andere haben eine Frist.
Früher erfolgte dies über Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA), die vom Hersteller in Kollaboration mit dem LBA herausgegeben wurden.
Heutzutage (seit 2005) gibt die EASA die Lufttüchtigkeitsanweisungen in Form von ADs (Airworthiness Directives) heraus. Du kannst diese ADs auf der EASA-Website finden.
Abb. 1.9.7 TM (Technische Mitteilung) und AD Airworthiness Directive)
Zusammenfassung
Die DFS ist Herausgeber der folgenden Luftfahrtpublikationen:
1. Das AIP, unterteilt in:
Teil 1 - GEN (allgemeine Vorschriften)
Teil 2 - En route (ENR) (en route = auf dem Weg)
Teil 3 - Flugplätze (AD). (Flugplatz), Informationen und Karten der Flugplätze.
2. AIRACs: Kurzfristige Änderungen, die noch nicht im AIP enthalten sind.
3. NOTAMs, Kurzzeitregeln, enthalten eine Warnung oder Anweisung.
4. AICs, betreffen die Flugsicherheit, die Nutzung von Navigationshilfen und/oder technische oder administrative Angelegenheiten.
5. Die Nachrichten für Luftfahrer: Ausführliche Regelungen und Anweisungen.
Die EASA gibt ADs (Airworthiness Directives), also Lufttüchtigkeitsanweisungen, heraus, wenn ein sicherheitsrelevantes Problem in einem Flugzeugmuster entdeckt wird.
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