7.4  ICAO Flugplan

ICAO flight plan (ATS flight plan)

 

Für das Fliegen im kontrollierten Luftraum ist ein Flugplan nach ICAO-Richtlinien vorgeschrieben. Segelflugzeugpiloten fliegen in der Regel im unkontrollierten Luftraum und müssen deshalb normalerweise keinen Flugplan aufgeben. Anders ist das, wenn du die Grenze überfliegst (hier gibt es Ausnahmen), bei Kunstflügen im kontrollierten Luftraum sowie bei Wolkenflügen.

Reisemotorsegler werden genauso behandelt wie andere motorgetriebene Luftfahrzeuge und du musst dich an die entsprechenden Regeln halten.

Dieses Kapitel behandelt

Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges. Der Flugplan wird von den Flugsicherungsorganisationen verwendet, um Flüge im Voraus zu planen sowie um im Notfall (z.B. Funkausfall) Anhaltspunkte für das Verhalten eines Luftfahrzeugführers zu haben. Auch die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes geschieht anhand von Angaben aus dem Flugplan.

7.4.1 IFR Flug web1100Flugplanpflichtiger IFR – Flug eines Airliners

Flugplanpflicht besteht für

  • IFR Flüge
  • VFR Nachtflüge
  • Flüge über Staatsgrenzen (mit Ausnahmen, z.B. Schengen-Raum)
  • Flüge in Flugbeschränkungsgebieten, soweit angeordnet
  • Kunstflüge im kontrollierten Luftraum
  • Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.

7.4.2 Freestyle Eugen 2Kunstflug im kontrollierten Luftraum – Freestyle - 
(mit freundlicher Genehmigung von Eugen Schaal)

Ein Luftfahrzeugführer hat keinen Flugplan zu übermitteln für Flüge zu Flugplätzen mit Flugverkehrs-kontrollstelle.

Auch wenn ein Flugplan nicht vorgeschrieben ist, kannst du der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle über die zuständige Flugberatungsstelle einen Flugplan übermitteln, z.B. um die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zu erleichtern.

Für jeden Flug, für den du einen Flugplan aufgibst, musst du eine Flugberatung einholen.

Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, die geplante Flughöhe, die geplante Flugroute und Ankunftszeit sowie eventuelle Ausweichflugplätze und die durch den Treibstoffvorrat bedingte maximale Flugzeit.

Je nach Verwendungszweck unterscheidet man

  • IFR-Flugpläne (Flüge nach Instrumentenflugregeln),
  • VFR-Flugpläne (Flüge nach Sichtflugregeln) und
  • gemischte Flugpläne, die mit VFR oder IFR beginnen und während des Fluges die Flugregeln wechseln.
 
 

Inhalt des Einzelflugplans

Das Format des ICAO-Flugplans (oder auch „ATS-Flugplan“) wurde von der ICAO und Eurocontrol festgelegt. Er besteht aus einem einseitigen Formular, das 20 Felder hat, die zumeist mit Abkürzungen und numerischen Daten gefüllt werden. Der Flugplan selbst und die in diesen eingetragenen Informationen sind so abgefasst, dass sie international verständlich sind und deshalb keine Angaben in Landessprache enthalten.

7.4.1 Beispiel eines Flugplans web1100Beispiel eines Flugplans

 

 

Ausfüllen des Einzelflugplans

Die Regeln und Vorschriften für das Ausfüllen eines Flugplans sind in der AIP VFR, Teil ENR zu finden.

Wesentliche Regeln sind:

  • Einreichen frühestens 5 Tage (= 120 h) vor planmäßigem Flugantritt
  • Uhrzeiten in Koordinierter Weltzeit (UTC)
  • Aktivierung und Schließen automatisch bei Start/Landung auf kontrollierten Flugplätzen –
    ansonsten Aktivierung nach dem Start und Schließen nach der Landung durch den Piloten
  • Übermittlung per Telefon oder Telefax an die Flugsicherungsbehörde oder
    Flugplanerstellung im Internet unter: dfs-ais.de

 

Feld  Beschreibung  Erklärung
Feld 7 aircraft ident Rufzeichen des Luftfahrzeugs. Flugzeugzulassungen ohne Bindestrich (DEBUF).
Feld 8 flight rules Flugregeln, unter denen geflogen wird.
I für IFR, V für VFR, Y und Z für Flugregelwechsel.
type of flight Flugtyp: Für VFR häufig G für general aviation.
Feld 9 number Anzahl der Luftfahrzeuge, die unter diesem Flugplan fliegen (meist 1, mehr nur bei Formationsflügen)
type of aircraft ICAO-Typenbezeichnung des Luftfahrzeugs (C172, etc.); ZZZZ für Luftfahrzeugmuster ohne ICAO-Code
wake turbulence cat Wirbelschleppen-Kategorie (Light, medium, heavy) („L“ für Gewichtsklasse Light = bis 1000 kg)
Feld 10 Equipment Kenngruppen der bordseitig verfügbare Navigations- und Kommunikationsequiments.
transponder mode Kenngruppe des verfügbaren Transponders an Bord.
departure aerodrome ICAO-Code des Startflughafens; ZZZZ für Flugplätze ohne Ortskennung und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes
Feld 13 departure aerodrome ICAO-Code des Startflughafens; ZZZZ für Flugplätze ohne Ortskennung und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes
departure time Abflugzeit (Lösen der Parkbremse)
Feld 15 cruising speed (fünfstellig)  Reisefluggeschwindigkeit. In Deutschland in Knoten wahrer Eigengeschwindigkeit (Kürzel "N", z.B. N0470).
level (vierstellig)  Geplante Reiseflughöhe. „F“ für Flight Level (z.B. F070 = FL70) oberhalb der Übergangsflughöhe, „A“ für Altitude (z.B. A050 = 5000ft). Alternativ: „VFR“ für implizite Angabe bei VFR-Verkehr in Lufträumen G/E.
route
Geplante Flugroute
Feld 16 destination aerodrome  ICAO-Code des Zielflughafens
total EET  Ungefähre Flugdauer
altn aerodrome  Ausweichflughafen
2nd altn aerodrome  zweiter Ausweichflughafen
Feld 18
other information  Zusätzliche wichtige Informationen (z.B. bei ZZZZ für Luftfahrzeugmuster ohne ICAO-Code genaue Erläuterung)
Feld 19
endurance  Zeit, die mit getanktem Treibstoff geflogen werden kann
persons on board  Gesamtzahl der Personen an Bord (Passagiere plus Besatzung).
pilot in command Name des kommandierenden Piloten
aircraft color and marketing Erkennungsmerkmale des Luftfahrzeugs

 

 

Aufgabe des Einzelflugplans

Der Flugplan kann frühestens 5 Tage und muss spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung drei Stunden, vor dem planmäßigen Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde (AIS) per Telefon oder Telefax bzw. über das Internet (www.dfs-ais.de) aufgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit Flugpläne während des Fluges per Funk an den zuständigen Fluginformationsdienst (FIS) zur Weiterleitung an den AIS aufzugeben.

Die Deutsche Flugsicherung bietet die Möglichkeit, Flugpläne über das Internet aufzugeben. Europaweit können Flugpläne mit EuroFPL oder über das Integrated Initial Flight Plan Processing System (IFPS) aufgegeben werden.

 

 

Ändern/Aktivierung des Einzelflugplans

Wenn sich die Abblockzeit um mehr als 30 Minuten verzögert, muss der bereits aufgegebene Flugplan geändert oder neu eingereicht werden.

Die Aktivierung des Flugplanes erfolgt in Deutschland bei Flugantritt auf kontrollierten Flugplätzen (Luftraum D CTR) automatisch.

Ansonsten muss der Flugplan unverzüglich mit Angabe des Kennzeichens, des Startflugplatzes und der tatsächlichen Startzeit aktiviert werden durch

  1. eine telefonische Startmeldung durch den Flugleiter eines unkontrollierten Startflugplatzes bei AIS oder
  2. durch eine per Funk an den Fluginformationsdienst übermittelte Startmeldung.
Wenn der Pilot einen Flug mit Flugplan unterbricht und auf einem anderen Flugplatz landet, muss er umgehend den nächsten Flugberatungsdienst anrufen, um die Änderung mitzuteilen.

 

 

Schließen des Einzelflugplans

Ein Flugplan muss so schnell wie möglich nach dem Flug mit einer Landemeldung geschlossen werden. Bei Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird das automatisch erledigt. Wenn du auf einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrolle landest, muss der Flugplan telefonisch bei AIS oder - so die Landung als sichergestellt gilt - per Funk noch aus der Luft bei FIS geschlossen werden.

Weiterführende Informationen zu dem „Flugdurchführungsplanung“ findest du im Internet unter folgendem Link: Flugdurchführungsplanung: Flugsicherheitsmitteilung (fsm) 1/87

 

Anker: Inhalt = Fplan-1; Ausfüllen = Fplan-2; Aufgabe = Fplan-3; Aktivierung = Fplan-4; Schließen = Fplan-5

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