7.4 ICAO Flugplan
ICAO flight plan (ATS flight plan)
Für das Fliegen im kontrollierten Luftraum ist ein Flugplan nach ICAO-Richtlinien vorgeschrieben. Segelflugzeugpiloten fliegen in der Regel im unkontrollierten Luftraum und müssen deshalb normalerweise keinen Flugplan aufgeben. Anders ist das, wenn du die Grenze überfliegst (hier gibt es Ausnahmen), bei Kunstflügen im kontrollierten Luftraum sowie bei Wolkenflügen.
Reisemotorsegler werden genauso behandelt wie andere motorgetriebene Luftfahrzeuge und du musst dich an die entsprechenden Regeln halten.
Dieses Kapitel behandelt
- den Inhalt des Einzelflugplans
- das Ausfüllen des Einzelflugplans
- die Aufgabe des Einzelflugplans
- die Änderung/Aktivierung des Einzelflugplans
- das Schließen des Einzelflugplans
Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges. Der Flugplan wird von den Flugsicherungsorganisationen verwendet, um Flüge im Voraus zu planen sowie um im Notfall (z.B. Funkausfall) Anhaltspunkte für das Verhalten eines Luftfahrzeugführers zu haben. Auch die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes geschieht anhand von Angaben aus dem Flugplan.
Flugplanpflichtiger IFR – Flug eines Airliners
Flugplanpflicht besteht für
- IFR Flüge
- VFR Nachtflüge
- Flüge über Staatsgrenzen (mit Ausnahmen, z.B. Schengen-Raum)
- Flüge in Flugbeschränkungsgebieten, soweit angeordnet
- Kunstflüge im kontrollierten Luftraum
- Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.
Kunstflug im kontrollierten Luftraum – Freestyle -
(mit freundlicher Genehmigung von Eugen Schaal)
Ein Luftfahrzeugführer hat keinen Flugplan zu übermitteln für Flüge zu Flugplätzen mit Flugverkehrs-kontrollstelle.
Auch wenn ein Flugplan nicht vorgeschrieben ist, kannst du der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle über die zuständige Flugberatungsstelle einen Flugplan übermitteln, z.B. um die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zu erleichtern.
Für jeden Flug, für den du einen Flugplan aufgibst, musst du eine Flugberatung einholen.
Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, die geplante Flughöhe, die geplante Flugroute und Ankunftszeit sowie eventuelle Ausweichflugplätze und die durch den Treibstoffvorrat bedingte maximale Flugzeit.
Je nach Verwendungszweck unterscheidet man
- IFR-Flugpläne (Flüge nach Instrumentenflugregeln),
- VFR-Flugpläne (Flüge nach Sichtflugregeln) und
Inhalt des Einzelflugplans
Das Format des ICAO-Flugplans (oder auch „ATS-Flugplan“) wurde von der ICAO und Eurocontrol festgelegt. Er besteht aus einem einseitigen Formular, das 20 Felder hat, die zumeist mit Abkürzungen und numerischen Daten gefüllt werden. Der Flugplan selbst und die in diesen eingetragenen Informationen sind so abgefasst, dass sie international verständlich sind und deshalb keine Angaben in Landessprache enthalten.
Ausfüllen des Einzelflugplans
Die Regeln und Vorschriften für das Ausfüllen eines Flugplans sind in der AIP VFR, Teil ENR zu finden.
Wesentliche Regeln sind:
- Einreichen frühestens 5 Tage (= 120 h) vor planmäßigem Flugantritt
- Uhrzeiten in Koordinierter Weltzeit (UTC)
- Aktivierung und Schließen automatisch bei Start/Landung auf kontrollierten Flugplätzen –
ansonsten Aktivierung nach dem Start und Schließen nach der Landung durch den Piloten - Übermittlung per Telefon oder Telefax an die Flugsicherungsbehörde oder
Flugplanerstellung im Internet unter: dfs-ais.de
Feld | Beschreibung | Erklärung |
Feld 7 | aircraft ident | Rufzeichen des Luftfahrzeugs. Flugzeugzulassungen ohne Bindestrich (DEBUF). |
Feld 8 | flight rules | Flugregeln, unter denen geflogen wird. I für IFR, V für VFR, Y und Z für Flugregelwechsel. |
type of flight | Flugtyp: Für VFR häufig G für general aviation. | |
Feld 9 | number | Anzahl der Luftfahrzeuge, die unter diesem Flugplan fliegen (meist 1, mehr nur bei Formationsflügen) |
type of aircraft | ICAO-Typenbezeichnung des Luftfahrzeugs (C172, etc.); ZZZZ für Luftfahrzeugmuster ohne ICAO-Code | |
wake turbulence cat | Wirbelschleppen-Kategorie (Light, medium, heavy) („L“ für Gewichtsklasse Light = bis 1000 kg) | |
Feld 10 | Equipment | Kenngruppen der bordseitig verfügbare Navigations- und Kommunikationsequiments. |
transponder mode | Kenngruppe des verfügbaren Transponders an Bord. | |
departure aerodrome | ICAO-Code des Startflughafens; ZZZZ für Flugplätze ohne Ortskennung und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes | |
Feld 13 | departure aerodrome | ICAO-Code des Startflughafens; ZZZZ für Flugplätze ohne Ortskennung und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes |
departure time | Abflugzeit (Lösen der Parkbremse) | |
Feld 15 | cruising speed (fünfstellig) | Reisefluggeschwindigkeit. In Deutschland in Knoten wahrer Eigengeschwindigkeit (Kürzel "N", z.B. N0470). |
level (vierstellig) | Geplante Reiseflughöhe. „F“ für Flight Level (z.B. F070 = FL70) oberhalb der Übergangsflughöhe, „A“ für Altitude (z.B. A050 = 5000ft). Alternativ: „VFR“ für implizite Angabe bei VFR-Verkehr in Lufträumen G/E. | |
route |
Geplante Flugroute | |
Feld 16 | destination aerodrome | ICAO-Code des Zielflughafens |
total EET | Ungefähre Flugdauer | |
altn aerodrome | Ausweichflughafen | |
2nd altn aerodrome | zweiter Ausweichflughafen | |
Feld 18 |
other information | Zusätzliche wichtige Informationen (z.B. bei ZZZZ für Luftfahrzeugmuster ohne ICAO-Code genaue Erläuterung) |
Feld 19 |
endurance | Zeit, die mit getanktem Treibstoff geflogen werden kann |
persons on board | Gesamtzahl der Personen an Bord (Passagiere plus Besatzung). | |
pilot in command | Name des kommandierenden Piloten | |
aircraft color and marketing | Erkennungsmerkmale des Luftfahrzeugs |
Aufgabe des Einzelflugplans
Der Flugplan kann frühestens 5 Tage und muss spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung drei Stunden, vor dem planmäßigen Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde (AIS) per Telefon oder Telefax bzw. über das Internet (www.dfs-ais.de) aufgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit Flugpläne während des Fluges per Funk an den zuständigen Fluginformationsdienst (FIS) zur Weiterleitung an den AIS aufzugeben.
Ändern/Aktivierung des Einzelflugplans
Wenn sich die Abblockzeit um mehr als 30 Minuten verzögert, muss der bereits aufgegebene Flugplan geändert oder neu eingereicht werden.
Die Aktivierung des Flugplanes erfolgt in Deutschland bei Flugantritt auf kontrollierten Flugplätzen (Luftraum D CTR) automatisch.
Ansonsten muss der Flugplan unverzüglich mit Angabe des Kennzeichens, des Startflugplatzes und der tatsächlichen Startzeit aktiviert werden durch
- eine telefonische Startmeldung durch den Flugleiter eines unkontrollierten Startflugplatzes bei AIS oder
- durch eine per Funk an den Fluginformationsdienst übermittelte Startmeldung.
Schließen des Einzelflugplans
Ein Flugplan muss so schnell wie möglich nach dem Flug mit einer Landemeldung geschlossen werden. Bei Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird das automatisch erledigt. Wenn du auf einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrolle landest, muss der Flugplan telefonisch bei AIS oder - so die Landung als sichergestellt gilt - per Funk noch aus der Luft bei FIS geschlossen werden.
Weiterführende Informationen zu dem „Flugdurchführungsplanung“ findest du im Internet unter folgendem Link: Flugdurchführungsplanung: Flugsicherheitsmitteilung (fsm) 1/87
Anker: Inhalt = Fplan-1; Ausfüllen = Fplan-2; Aufgabe = Fplan-3; Aktivierung = Fplan-4; Schließen = Fplan-5
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