1.8  Flugsicherungsdienste und Flugverkehrskontrolle

Air traffic services (ATS) and air traffic management (ATM) (ICAOxAnnex 11)
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Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:

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1.8.1  Flugsicherungsdienste

Angebote und Betrieb von Diensten zur Flugsicherung und -information

Die SERA, Teil 8, enthält Informationen über Flugsicherungsdienste. Diese sind unterschiedlich für Sichtflüge (VFR) und für Instrumentenflüge (IFR):

  • IFR-Verkehr (Instrumentenflugregeln). Für den IFR-Verkehr benötigst du besondere Instrumente und eine Lizenz. Der Flug kann auch unter Instrumentenflugbedingungen (IMC), d.h. ohne Außensicht stattfinden. Es muss ein Flugplan bei der Flugsicherung eingereicht worden sein und die Flugsicherung ist für die Trennung (Staffelung = Abstände der einzelnen Flugzeuge untereinander) verantwortlich.
  • VFR-Verkehr (Sichtflugregeln). Segelflugpiloten unterliegen den Sichtflugbedingungen. Wenn die Sicht ausreichend ist und auch der vertikale und horizontale Abstand zu den Wolken eingehalten werden kann, kann nach den VFR-Bedingungen geflogen werden. Als VFR-Pilot bist du selbst für einen ausreichenden Abstand zum übrigen Flugverkehr verantwortlich. Hier gilt das See-and-Avoid-Prinzip (Sehen und Gesehen werden). In dem Luftraum, in dem wir Segelflieger fliegen dürfen, findet teilweise IFR- und VFR-Verkehr statt (siehe unten, Luftraum E).

Flugsicherungsdienste werden angeboten für:

  • IFR-Flüge in den Luftraumklassen A, B, C, D und E;
  • VFR-Flüge in den Luftraumklassen B, C und D;
  • VFR-Sonderflügen;
  • Flugplatzverkehr auf kontrollierten Flugplätzen.
Betrieb von Flugsicherungsdiensten (SERA.8005)

Die von Flugverkehrskontrollstellen erteilten Freigaben müssen eine Trennung (Staffelung) vorsehen zwischen

  • allen Flügen in den Klassen A und B des Luftraums;
  • IFR-Flügen in den Luftraumklassen C, D und E;
  • IFR-Flügen und VFR-Flügen in der Luftraumklasse C;
  • IFR-Flügen und Sonder- VFR-Flügen;
  • Sonder-VFR-Flügen.
Fluginformationsdienst Anwendung (SERA.9001 und 9005)

Der Fluginformationsdienst (FIS) wird für alle Teilnehmer im Luftverkehr, die Interesse an Informationen haben, zur Verfügung gestellt.

Er umfasst die Bereitstellung von:

  • SIGMET- und AIRMET-Informationen (Significant Meteorological Information und Airmen's Meteorological Information);
  • Wetterberichte oder Vorhersagen für Abflug-, Ziel- und Ausweichflugplätze;
  • Kollisionsgefahren für Luftfahrzeuge in den Luftraumklassen C, D, E, F und G;
  • weitere Informationen auf Nachfrage, z.B. über Frequenzen anderer Bodenstellen, über die aktuelle Nutzung von Beschränkungsgebiete oder sonstige Hilfestellungen, die die Piloten benötigen.
Du erreichst den FIS unter anderem per Funk auf den Frequenzen von „Langen Information“, die du auf der Karte findest.
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1.8.2  Die DFS und die Fluginformationsgebiete

Aufgaben der Deutschen Flugsicherung

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) erbringt Flugverkehrsdienste für den zivilen Flugverkehr in Deutschland. Ihre Kernaufgabe ist es, Kollisionen in der Luft und am Boden zu verhindern.

Die DFS bietet:

  • Die Koordination vom Luftverkehr im kontrollierten Luftraum mit Freigaben und Anweisungen, z.B. an internationalen Flughäfen und im oberen Luftraum;
  • den Fluginformationsdienst FIS (siehe oben);
  • den Alarmdienst und die Koordinierung von Rettungsmaßnahmen;
  • die Herausgabe von fliegerischen Veröffentlichungen wie das Luftfahrthandbuch AIP, für zeitlich befristete Informationen (NOTAMs), sowie Nachrichten für Luftfahrer (z.B. neue Lufträume oder auch Ergänzungen zur SERA) und ICAO-Karten (siehe 1.9).
1.8.2.1  Karte mit den aktuellen FIS Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen

LR Bild 1.8 1 web1100Abb. 1.8.2.1  FIS Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen

Der untere Luftraum in Deutschland ist in drei Fluginformationsgebiete (FIR = Flight Information Region) geteilt, in denen der FIS (siehe 1.8.1) und der Alarmdienst angeboten werden:

  • FIR Langen
  • FIR Bremen
  • FIR München

Der obere Luftraum, d.h. über FL245 oder etwa 7000m, wird europaweit koordiniert.

Auf der hinteren Seite der ICAO-Karte in Papierform findest du eine Übersicht der Luftraumkategorien.

 

1.8.2.2  Die GAFOR-Gebiete (Wetterinformation)

Gavorgebiete web1100Abb. 1.8.2.2 GAVOR-Gebiete

1.8.2.3  Kartenmaterial über Vogelkonzentrationen und Vogelflugbewegungen
Vogelflug web 1100Abb. 1.8.2.3 Vogelkonzentrationen und Vogelflugbewegungen
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1.8.3  Luftraumklassifizierung

Die Luftraumstruktur in Deutschland ist in Kapitel 1.7 beschrieben. Als Segelflieger bewegst du dich meistens im Luftraum G und E.

Auf der hinteren Seite der ICAO-Karte in Papierform findest du eine Übersicht der Luftraumkategorien.
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1.8.4  Der Flugplan

Wann muss ein Flugplan abgegeben werden und welche Inhalte sind notwendig?

Hinweis: Segelflieger müssen sich fast nie mit Flugplänen beschäftigen, da mit unseren Nachbarländern vereinbart wurde, dass Segelflugzeuge keinen Flugplan einreichen müssen, wenn sie die Grenze zu z.B. Niederlande oder Polen überschreiten. Es gibt zwei Ausnahmen:

  • Kurzer Flugplan für Kunstflüge im Luftraum E.
  • Flugplan für Motorsegler, die an kontrollierten Flugplätzen starten oder landen sowie in kontrollierten Lufträumen fliegen.
SERA.4001 Einreichung des Flugplans

Die Informationen, die den ATS-Stellen in Bezug auf einen beabsichtigten Flug oder Teil eines Fluges zu übermitteln sind, müssen in Form eines Flugplans vorliegen. Der Begriff "Flugplan" wird sowohl für vollständige Informationen zu allen Punkten in der Flugplanbeschreibung verwendet, als auch für begrenzte Informationen, die u. a. erforderlich sind, um eine Freigabe für einen kleinen Teil eines Fluges zu erhalten, wie z. B. das Kreuzen einer Flugroute, das Starten von oder Landen auf einem kontrollierten Flugplatz.

SERA.4005 Inhalt eines Flugplans

Ein Flugplan muss Informationen zu den folgenden Punkten enthalten, die die zuständige Behörde für relevant hält:

  • Identifikation des Flugzeugs;
  • Flugregeln und Art des Fluges;
  • Anzahl und Typ(en) der Flugzeuge und Wirbelschleppenkategorie;
  • Ausrüstung;
  • Abflugflugplatz oder Einsatzort;
  • geschätzte Zeit des Abfluges;
  • Reisegeschwindigkeit:
  • Strecke:
  • Zielflugplatz und geschätzte Flugzeit;
  • Ausweichflugplatz;
  • Gesamtzahl der Personen an Bord;
  • Notfall- und Überlebensausrüstung;
  • weitere Informationen.

Flugpläne kannst du per Funk oder am Telefon abgeben. Am einfachsten ist es jedoch über die Website des DFS nach vorheriger Anmeldung. Man muss sich aber dazu bei der DFS anmelden (ais.dfs.de)

Der Flugplan muss spätestens 60 Minuten vor dem Flug abgegeben werden, wenn Staatsgrenzen überflogen werden. Er kann aber auch im Flug abgegeben werden. Dies muss 10 Minuten vor dem Einflug in das fremde Staatsgebiet erfolgen (SERA 4001)

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1.8.5  Verwendung von Transpondern

Ein Transponder sorgt dafür, dass ein Segelflugzeug auf dem Radar der Flugsicherung sichtbar ist. Der Transponder sendet in der Regel Höhe und Kennzeichen, während die Position vom Radar identifiziert wird. Dadurch ist es möglich, Flugzeuge voneinander zu staffeln und so Kollisionen zu vermeiden.

In Deutschland gibt es keine Transponderpflicht für Segelflugzeuge.

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Zusammenfassung

Flugverkehrsdienste und Flugverkehrskontrolle:

Die Kernaufgabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) ist es, Kollisionen zu verhindern. Sie bietet:

  • Flugsicherung, Regelung des Flugverkehrs durch Erteilung von Anweisungen und Freigaben.
  • Bereitstellung von Fluginformationen während eines Fluges für einen sicheren und effizienten Flug (FIS).
  • Alarmdienst, Warnung der betroffenen Behörden vor Flugzeugen, die Hilfe in Form von Such- und Rettungsmaßnahmen benötigen, und Unterstützung dieser Behörden bei Bedarf.
  • Herausgabe von Luftfahrtpublikationen und Karten.

Zusammenfassung des Flugplans:

Für einen Flug, bei dem eine Flugverkehrskontrolle durchgeführt wird, muss ein Flugplan eingereicht werden.

Ein Flugplan ist ein von der ICAO erstelltes Formular, auf dem der Pilot angibt, welchen Flug er durchführen möchte.

Für Motorsegler ist ein Flugplan für den Start von oder die Landung auf einem kontrollierten Flugplatz erforderlich.

Diese muss mindestens 60 Minuten vor dem Abflug abgegeben werden, wenn das Staatsgebiet verlassen wird und 10 Minuten vorher, wenn der Flugplan im Fluge abgegeben wird.

Ein Flugplan wird vor dem Abflug (online oder am Telefon) oder während des Fluges per Funk eingereicht.

 

Anker: Flugsicherungsdienst = Flusi0; DFS = Flusi1; Luftraum = Flusi2; Flugplan = Flusi3; Transponder = Flusi4; Zusammenfassung = flusi-Zus 

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