9.7 Nutzung von Flugverkehrskontroll- (ATC) und -informationsdiensten (FIS)
Use of ATS
Vorwort
AMC1 SFCL.130b fordert die Theoretische Ausbildung zum Thema ATS. Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheint als hätten ATS (Air Traffic Services) nicht viel mit der Navigation eines Luftfahrzeugs zu tun sind diese Dienste für den Sichtflug nach VFR Regeln manchmal sehr hilfreich, insbesondere bei Ausfall von GPS oder anderen Navigationshilfen aber auch bei sich verschlechternden Wetterbedingungen und natürlich generell auch bei Dringlichkeiten oder Notfällen.
Weitere und viel detailliertere Informationen zu Aufbau und Pflichten von ATC und FIS sind im Luftrecht Kapitel 1.8, sowie im Fach Kommunikation Kapitel 4.2 zu finden.
Abb. 9.7.1 DFS-Center Arbeitsplätze (Bild DFS)
Das Kapitel ist in zwei Abschnitte unterteilt:
9.7.1 Fluginformationsdienst (FIS)
Der Fluginformationsdienst gibt den Führern von Luftfahrzeugen innerhalb eines Fluginformationsgebietes Informationen und Hinweise, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen erforderlich sind. Fluginformationsdienst wird sowohl für Instrumentenflüge als auch für Sichtflüge durchgeführt. Weitere Informationen hierzu gibt es bei Wikipedia.
FIS ist ein Informationsdienst für Luftfahrzeuge im Flug. In Deutschland ist dieser Dienst momentan in 11 Sektoren auf verschiedenen Funkfrequenzen unter dem gemeinsamen Rufzeichen „Langen Information“ aufgeteilt.
Wie der Begriff „Information“ schon aussagt gibt FIS bei Bedarf Informationen welche für einen sicheren Flugbetrieb notwendig sind. Folgende Aufgaben werden von FIS ausgeübt:
- Die Verbreitung von allgemeinen Informationen als Flugrundfunksendung
- Verbreitung gezielter Informationen für Luftfahrzeuge z.B. Wetter oder Lufträume
- Information über anderen Luftverkehr
- Entgegennahme und Weiterleitung von PIREPs (Pilot Weather Reports)
- Entgegennahme und Weiterleitung von im Flug aufgegebenen Flugplänen
- Unterstützung bei der Navigation
- Flugalarmdienst
Der Leistungsumfang dieser Dienste ist allerdings nicht garantiert, denn er hängt vom jeweiligen Arbeitsumfang der Lotsen ab und muss gegebenenfalls nach Priorität erfolgen.
So kann FIS z.B. helfen beim Durchflug durch eine TMZ wenn das Flugzeug nicht mit Transponder ausgerüstet ist. Entweder erfolgt die Freigabe zum Durchflug direkt über FIS oder man wird an die entsprechende Radar Frequenz weitergeleitet.
Jeder VFR-Pilot und damit auch jeder Segelflugpilot nutzt überwiegend den kontrollierten Luftraum Echo bzw. unkontrollierten Luftraum Golf und ist daher zur Einhaltung der jeweiligen Sichtflugbedingungen verpflichtet sowie für einen sicheren Abstand zu anderem Luftverkehr verantwortlich. Hier gilt das Prinzip "Sehen und Vermeiden".
Weitere generelle Informationen zum VFR Flug können unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden (Download PDF).
9.7.2 Flugverkehrskontrolldienst (ATC)
Der Flugverkehrskontrolldienst gliedert sich in Strecken-, An- und Abflug- sowie die Flugplatzkontrolle. Im Allgemeinen ist er für den Segelflug nicht zuständig.
Als Segelflieger solltest du zumindest im Besitz des BZF 2 sein.
Bei Bedarf (z.B. für einen Endanflug oder falls die Gefahr des Absaufens besteht) berechtigt das BZF jedoch durchaus beim „Turm“ bzw. bei „Radar“ eine Freigabe zum Durchflug des freigabepflichtigen Luftraums (Delta bzw. Charlie) erbeten und du wirst diese Freigabe vom Towerlotsen bei entsprechender Verkehrslage und einigermaßen flüssigem Sprechfunk auch bekommen. Dies setzt natürlich eine möglichst genaue Angabe der momentanen Position und Höhe sowie des geplanten Flugweges voraus, und es ist sinnvoll sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einflug mit seinem Anliegen zu melden damit der/die Kontroller Zeit haben sich um das Anliegen zu kümmern.
Eine Ausrüstung des Segelflugzeuges/TMG mit GPS und/oder Transponder ist hier sicher sehr hilfreich denn nur so kann ein Kontroller das anrufende Flugzeug auch einwandfrei identifizieren. Der Transponder muss hierfür natürlich eingeschaltet im Mode ACS betrieben werden damit FIS und ATC sowohl Kennung, Position und Höhe des Flugzeuges erkennen kann. Dies erhöht gleichzeitig die Sichtbarkeit für Kollisionswarnsysteme in anderen Luftfahrzeugen.
Noch gibt es keine Transponderpflicht für Segelflugzeuge!
Achtung
Ohne Freigabe erfolgt kein Einflug in Luftraum Delta und Charlie!
Anker: Flugverkehrskontrolldienst
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